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Anlage Unterhalt - Steuerpflichtiger Teil der Rente?

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    Anlage Unterhalt - Steuerpflichtiger Teil der Rente?

    Die zu unterstuetzende Person (erwachsenes Kind) lebt im Inland.
    In der Anlage U unter Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person ist auch eine (kleine) EU-Rente des Kindes mit anzugeben:

    In der Rentenbezugsmitteilung des Kindes steht folgendes:
    Rente: 1.054 Euro
    Rentenanpassungsbetrag: 82 Euro
    Beginn der Rente: 01.05.2010

    Neben der Rente von 1.054 Euro ist in der Anlage U auch das Feld steuerpflichtiger Teil der Rente mit anzugeben.

    Meines Wissens berechnet sich der steuerpflichtiger Teil der Rente folgendermassen:
    Rentenbeginn 2010: Besteuerungsanteil: 60% (laut § 22 EStG)

    steuerpflichtiger Teil der Rente = (Rente ./. Rentenanpassungsbetrag) * 60% + Rentenanpassungsbetrag
    steuerpflichtiger Teil der Rente = (1.054 ./. 82) * 60% + 82
    steuerpflichtiger Teil der Rente = 665,20 Euro

    1. Muss ich im Feld steuerpflichtiger Teil der Rente die 665,20 Euro angeben, ist das richtig?
    2. Kann man die Angabe steuerpflichtiger Teil der Rente auch weglassen?
    3. Kann man als Werbungskosten den Werbungskostenpauschbetrag fuer Sonstige Einkuenfte i.H.v. 102 Euro eintragen?
    E-Mail: Thomas.Homilius@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
    http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Steuerpflichtiger Teil der Rente?

    Muss ich im Feld steuerpflichtiger Teil der Rente die 665,20 Euro angeben, ist das richtig?
    Du darfst auf volle Euro abrunden, gibst also 665 € als steuerpflichtig an. Der Betrag ist korrekt ermittelt.

    Schreib die 102 € doch einfach rein. In der Ausfüllhilfe wird der Betrag bei Versorgungsbezügen ausdrücklich erwähnt, er sollte deshalb auch für Renten gelten.
    Wenn das nicht zulässig ist, streicht es das Finanzamt schon weg.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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