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Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

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    Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

    Hallo Zusammen,

    es ist mein erstes mal dass ich Elster benutze. Daher kommen einige Fragen auf.
    Ich bin Flugbegleiterin, habe keine layover im Ausland und komme meist jeden Tag nach hause.
    Als Ausbilderin für Erste Hilfe bin ich freiberuflich tätig. Eine Firma vermittelt die Kurse und macht den Papierkram, ich unterrichte nur.

    Zum 2. Job. Sind die Betriebsstätte meine Kursorte? Wenn ja wie kann ich mehr als 10 angeben? Ich arbeite in ganz NRW und Niedersachsen.
    Als Gründungsform, ist es eine Einbringung?
    Muss ich jede einzelne Rechnung an das Finanzamt schicken?
    13.121 Welche Gewinnermittlungsart muss ich angeben?

    Zum FB Job. Muss ich die Anlage N-AUS ausfüllen? Auch wenn ich im Ausland direkt nichts eingenommen habe?

    Danke schonmal für die Hilfe
    LG Imke

    #2
    AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

    Du stellst hauptsächlich Fragen zum Steuerrecht, dafür ist dieses Forum eigentlich nicht da.

    Was deine selbständige Tätigkeit angeht, musst du deinen Gewinn über eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- ermitteln.
    Dafür gibt es ein eigenes Formular.

    Der Gewinn kommt dann in die Anlage G oder auch S zur Einkommensteuererklärung.

    Dein Lohn aus der Flugbegleitertätigkeit ist, wenn deine Angaben zutreffen, in der Anlage N zu erklären.

    Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist dem Finanzamt eigentlich vorher anzuzeigen. Es ist in diesem Zusammenhang auch ein Fragebogen auszufüllen.

    Wenn du nicht weißt, was eine Betriebsstätte ist, musst du dich im Steuerrecht schlau machen oder einen Steuerberater fragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

      Der Thread wurde am 30.01.2017 eröffnet? Ob diese Antwort überhaupt noch gelesen wird?

      Außerdem ist Werbung für kostenpflichtige Angebote hier nicht erwünscht! Bitte die Links entfernen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

        Hallo,

        habe mal deinen Link angeklickt.
        Da steht einiger Blödsinn z-Bsp.

        Du als fliegendes Personal bist zur Abgabe verpflichtet, wenn einer dieser Punkte auf Dich zutrifftu als fliegendes Personal bist zur Abgabe verpflichtet, wenn einer dieser Punkte auf Dich zutrifft:
        Du mit Deinem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagst warst und oder die Kombination IV/IV gewählt hat.

        FALSCH!

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

          Zitat von CREWlife
          Das steht da zwar so nicht! aber gut!
          Merke schon erstmal Stunk machen!
          Konstruktive Vorschläge ok, werden gerne angenommen, alles andere ist dann weniger Zielführend!
          Hallo,

          hier der ganze Wortlaut:
          Du mit Deinem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagst warst und er entweder die Steuerklasse V oder VI oder die Kombination IV/IV gewählt hat.

          Wobei .....oder die Kombination IV/IV definitiv FALSCH ist
          Was ist hier Stunk?
          Außerdem ist die Seite veraltet.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

            Zitat von CREWlife
            Ich weis echt nicht wo Du schaust aber egal:
            Du mit Deinem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagst warst und er entweder die Steuerklasse V oder VI oder Steuerklasse V mit Faktor gewählt hat.
            Das steht da!
            Und was ist veraltet? Die Technik die Themen?
            Hallo,

            ich habe deinen Link im ersten Beitrag angeklickt.
            Jetzt steht dort betwas anderes aber genauso FALSCHES

            Zitat:-Du mit Deinem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagst warst und er entweder die Steuerklasse V oder VI oder Steuerklasse V mit Faktor gewählt hat.

            Es gibt keine Steuerklasse V mit Faktor.
            Bastelst du die Seite etwa selbst?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

              Zitat von CREWlife
              Nö das stand da aber die Ganze ZEit!
              Werde es aber mal an die Jungs weiter geben!
              Dir noch eine schönen abend!
              Hallo,

              tolle Werbung für so einen Käse
              ich wünsch dir auch nen schönen Abend

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

                Ich sehe schon, dass es wahrscheinlich unumgänglich ist, die Links zu entfernen.

                Meine höfliche Bitte wurde ja bisher nicht beachtet!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

                  Hallo Charlie24,

                  würde ich vollzustimmen -> Werbung hat hier nichts verloren, als nächstes kommt der Konz 1000legale Steuertipps.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

                    Wenn man keine Ahnung sollte man mit seinen Aussagen aufpassen!
                    Was hier passiert ist absolut lächerlich, aber typisch Deutsch!
                    Den Moralischen Zeigefinger erheben und danach Unwahrheiten kommunizieren und den anderen oder das Unternehmen schlecht darstehen lassen!
                    Daher machen Sie mal weiter hier und gut ist viel Spass!




                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Hallo Charlie24,

                    würde ich vollzustimmen -> Werbung hat hier nichts verloren, als nächstes kommt der Konz 1000legale Steuertipps.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

                      Hallo CREWlife,

                      du schreibst -> 2. wenn ELSTER vernünftige Antworten liefern könnte müsste man den HINWEIS nicht geben!
                      Hier soll Fliegern geholfen werden glaube dass das in Vordergrund steht

                      Hier sind nur Anwender unterwegs, die anderen Anwendern Hilfestellung bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung geben, zugegeben ist die Zone zwischen Ausfüllhilfe und steuerlichen Auskünften manchmal eine Grauzone, aber Steuerberatung kann und darf dieses Forum gar nicht leisten.
                      Jedem steht es natürlich frei im www. nach Hilfe und Auskünften zu suchen.

                      Außerdem konnte ich nicht entdecken, dass hier einer der Antwortgeber Unwahrheiten verbreitet hat oder ein Unternehmen ins schlechte Licht gerückt hat.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Steuererklärung für Freiberufler und Flugbegleiter

                        Den Moralischen Zeigefinger erheben und danach Unwahrheiten kommunizieren und den anderen oder das Unternehmen schlecht darstehen lassen!
                        Es geht hier nicht um den Moralischen Zeigefinger, sondern um die Neutralität des Forums, dass zwar für Anwender gedacht ist, aber von der Steuerverwaltung verantwortet wird.

                        Das Forum wird werbefrei betrieben, deshalb hat auch Eigenwerbung hier nichts verloren. Mit Links zu nicht kommerziellen Seiten haben wir kein Problem.

                        Die Steuerverwaltung nennt im Übrigen alle Anbieter von Steuersoftware mit Elster-Schnittstelle in ihren Veröffentlichungen. Man muss das natürlich beantragen.

                        https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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