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Ausbildungsfreibetrag / Vorweggenommene Werbungskosten

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    Ausbildungsfreibetrag / Vorweggenommene Werbungskosten

    Hallo!

    Ich befinde mich derzeit im Erststudium und wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Diese erhalten daher für mich einen Ausbildungsfreibetrag. Ist es mir dennoch möglich, die Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten (Verfahren beim BVerfG ist anhängig zu dem Thema) selbst geltend zu machen, oder sind diese Kosten bereits durch den Ausbildungsfreibetrag meiner Eltern "abgegolten"?
    Wie sieht es weiterhin ab dem 25. Lebensjahr aus, d.h. wie wäre das Verhältnis der Geltendmachung von Ausbildungskosten meiner (unterhaltsverpflichteten) Eltern zur Geltendmachung als Werbungskosten durch mich? Beides möglich?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Ausbildungsfreibetrag / Vorweggenommene Werbungskosten

    Diese erhalten daher für mich einen Ausbildungsfreibetrag.
    Meinst du die 924,00 € für die auswärtige Unterbringung oder etwas anderes?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ausbildungsfreibetrag / Vorweggenommene Werbungskosten

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Meinst du die 924,00 € für die auswärtige Unterbringung oder etwas anderes?
      Genau darum geht es. Die sind also nur für die Unterbringung? Dann dürfte eine Geltendmachung des Semesterbeitrags und von Lernmaterialien ja eigentlich möglich sein, oder?

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        #4
        AW: Ausbildungsfreibetrag / Vorweggenommene Werbungskosten

        Ja, so ist es. Dass das Finanzamt das als Sonderausgaben ansetzen und Verlustfeststellungen ablehnen wird, ist Dir ja scheinbar bewusst. Der Fall bleibt allerdings bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht offen durch den Vorläufigkeitsvermerk.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Ausbildungsfreibetrag / Vorweggenommene Werbungskosten

          Alles klar, besten Dank!

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