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Belegsteuer und Steuer bei einzelnen Rechnungspositionen

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    Belegsteuer und Steuer bei einzelnen Rechnungspositionen

    Gibt es Fälle, wo es sinnvoll ist, neben einer Belegsteuer (beispielsweise 19% Umsatzsteuer bei einer Rechnung) noch zusätzlich bei einzelnen Positionen der Rechnung eine weitere Steuer anzugeben?

    Auf die Frage kam ich, weil das in einem amerikanischen Programm zum Schreiben von Rechnungen möglich ist.

    Kennt jemand irgendeinen Fall für irgendein Land wo eine Steuerangabe (kann ja eigentlich nur Umsatzsteuer sein, oder?) gleichzeitig für komplette Rechnung und einzelne Position sinnvoll sein könnte?

    Würde mich sehr über Antworten freuen

    #2
    AW: Belegsteuer und Steuer bei einzelnen Rechnungspositionen

    Hallo mife,
    deine Anfrage hat ja grundsätzlich nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun -> Was hast du da im Sinn ?....... Vielleicht in Las Vegas oder Hollywood eine Vergnügungssteuer ausweisen ?

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 02.02.2017, 15:33. Grund: Ergänzung

    Kommentar


      #3
      AW: Belegsteuer und Steuer bei einzelnen Rechnungspositionen

      Richtig, das hat nichts mit Elster zu tun.
      Ich habe die Frage hier gestellt, in der Hoffnung, daß jemand der sich mit Steuern auskennt, Auskunft geben kann.
      Es geht um die erwähnte OpenSource-Software, an der ich gerne Verbesserungen anbringen würde.

      Falls es keinen Fall gäbe, wo es sinnvoll wäre Belegsteuer und eine Steuer für Positionen auszuweisen, würde ich eine entsprechende Fehlermeldung auswerfen.

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