Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwand

    Da ich in 2016 mit meinem Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze lag, habe ich die Anteile für die Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil + Zusatzbeitrag) und die Anteile für die Pflegeversicherung (AG + AN) als freiwillig Versicherte komplett selber an die Krankenkasse überwiesen. Diese beiden Anteile habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 17 und 19 eingetragen. Ist das richtig? Was ich auch durch Studium im Internet nicht richtig verstanden habe ist, muss ich auch in Zeile 18 etwas eintragen und in welcher Höhe?

    Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Als Selbstzahler erhältst du von deiner KV bis Ende Februar eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge. Da steht auch drin, welcher Beitrag in Zeile 18 gehört.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      Zitat von Nurgis53 Beitrag anzeigen
      Da ich in 2016 mit meinem Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze lag, habe ich die Anteile für die Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil + Zusatzbeitrag) und die Anteile für die Pflegeversicherung (AG + AN) als freiwillig Versicherte komplett selber an die Krankenkasse überwiesen. Diese beiden Anteile habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 17 und 19 eingetragen. Ist das richtig? Was ich auch durch Studium im Internet nicht richtig verstanden habe ist, muss ich auch in Zeile 18 etwas eintragen und in welcher Höhe?

      Vielleicht könnt ihr mir helfen.
      Die Zeilen 17 und 19 sind ok, Zeile 18 betrifft die Eintragung, wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        In dem Schreiben der Krankenkasse ist leider keine Angabe zu finden. Ich habe Anspruch auf Krankengeld. Ist in dem Fall der Wert von Zeile 17 analog der in Zeile 18 einzutragen ist?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

          Zitat von Nurgis53 Beitrag anzeigen
          In dem Schreiben der Krankenkasse ist leider keine Angabe zu finden. Ich habe Anspruch auf Krankengeld. Ist in dem Fall der Wert von Zeile 17 analog der in Zeile 18 einzutragen ist?
          Wenn in dem Schreiben betreffend Zeile 18 keine Angabe gemacht wurde, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

            Zitat von Nurgis53 Beitrag anzeigen
            In dem Schreiben der Krankenkasse ist leider keine Angabe zu finden. Ich habe Anspruch auf Krankengeld. Ist in dem Fall der Wert von Zeile 17 analog der in Zeile 18 einzutragen ist?
            Genauso ist es. Aus der Bescheinigung sollte wenigstens hervorgehen, dass in den Beiträgen Krankengeldanspruch enthalten ist. Wäre interessant zu sehen, ob die Belegübernahme das begreift, aber das dürfen Menschen mit mehr Langeweile ausprobieren.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

              Schön wieder Jemand, der glaubt, er sei Arbeitgeber ... *grummel*

              Ich verschiebe mal zumindest in Allgemein, solange wir das Steuerprogramm nicht erfahren.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                Oh, dass war nicht meine Absicht, kenne mich noch nicht so aus, bin neu hier.
                Vielen Dank für die Hinweise.

                Kommentar

                Lädt...
                X