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Gewinn laut gesonderter Feststellung

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    Gewinn laut gesonderter Feststellung

    Hallo zusammen,

    ich bin seit 2016 selbstständig und leider musste ich dafür auch ein Gewerbe anmelden. Nun würde ich gerne meine Einkommenssteuererklärung machen, aber bin mir nicht ganz sicher, was die weisen Erschaffer des Einkommenssteuererklärungsformulars mit einer gesonderten Feststellung meinen. Für mich wäre das z.B. eine Umsatzsteuererklärung (die ich auch noch abgeben muss; da warte ich allerdings noch darauf, dass ich beim Formular das Jahr 2016 auswählen kann).

    Muss ich meine Gewinne von 2016 nun in Anlage G, Zeile 4 (Gewinn als Einzelunternehmer) eintragen oder bei Anlage G, Zeile 7 (Gewinn laut gesonderter Feststellung)? Oder gar in Anlage S bei gesonderter Feststellung? Brauche ich Anlage S überhaupt?

    #2
    AW: Gewinn laut gesonderter Feststellung

    Die Gewerbeanmeldung deutet auf eine gewerbliche Tätigkeit hin, also ist die Anlage G und nicht die Anlage S für Freiberufler auszufüllen.

    Zeile 4 der Anlage G ist schon richtig. Du hast doch sicher nicht mehrere Betriebe an verschiedenen Standorten oder?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Gewinn laut gesonderter Feststellung

      Hallo,

      Zitat: da warte ich allerdings noch darauf, dass ich beim Formular das Jahr 2016 auswählen kann).

      Und warum? Das gibt es schon seit einiger Zeit.
      Hast du ElsterFormular im Gesamtumfang herunter geladen und installiert?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Gewinn laut gesonderter Feststellung

        Womöglich gehts um ElsterOnline

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          #5
          AW: Gewinn laut gesonderter Feststellung

          Hallo,

          Zitat: Womöglich gehts um ElsterOnline

          Da wage ich ja gar nicht daran zu denken ;-(

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Gewinn laut gesonderter Feststellung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du hast doch sicher nicht mehrere Betriebe an verschiedenen Standorten oder?
            Nein. Also ist die gesonderte Feststellung nur dafür?

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Womöglich gehts um ElsterOnline
            Ja, es geht um ElsterOnline. Scheinbar habe ich das falsche Forum gewählt. Ich bitte um Entschuldigung.

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              #7
              AW: Gewinn laut gesonderter Feststellung

              Ok, Entschuldigung angenommen

              Habs verschoben.

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