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Erbschaft Beamter Versorgungsbezüge Sterbegeld Zahlung an Erbengemeinschaft

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    Erbschaft Beamter Versorgungsbezüge Sterbegeld Zahlung an Erbengemeinschaft

    Hallo zusammen,
    mein Vater (Beamter) ist letztes Jahr (2016) gestorben. Ich erhielt stellvertretend für alle Erben (meine Schwester und ich) Sterbegeld abzüglich Steuer/Soli und eine Lohnsteuerbescheinigung Steuerklasse 6.
    Meine Schwester erhielt von mir die Hälfte vom Bruttobetrag. Das ist die amtlich gewünschte Vorgehensweise wegen der Vereinfachung (stand in irgendeinem Schreiben). Dass ich eine Anlage N dafür ausfüllen muss,
    ist hier in diesem Forum nichts neues. Wie und wo ich aber in der Steuererklärung reinschreiben kann, dass ich nicht alles behalten habe, habe ich bis jetzt nicht herausgekriegt. Das könne man als "negative Einkünfte"
    angeben, habe ich letztes Jahr irgendwo mal im Internet gelesen. Zwar nicht, wo man das eintragen kann, aber das kriege ich im Elster schon irgendwie raus, dachte ich. Aber jetzt sitze ich gerade vor der Steuererklärung und finde nichts .
    Weiss bitte jemand, wo man das als Ausgabe reintun kann, damit das nicht bei mir komplett in der Steuer aufschlägt (wäre wahrscheinlich nicht viel, aber trotzdem)?
    Vielleicht weiss sogar noch jemand, was meine Schwester korrekterweise tun sollte, um kein Steuerhinterzieher zu sein.
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Otto

    #2
    AW: Erbschaft Beamter Versorgungsbezüge Sterbegeld Zahlung an Erbengemeinschaft

    Mach einfach mal die Erklärung mit der zusätzlichen Lohnsteuerbescheinigung komplett fertig, speichere sie ab und dann speicherst du sie unter einem neuen Namen erneut.
    In der 2. Datei löschst du dann diese Lohnsteuerbescheinigung für das Sterbegeld. Anschließend vergleichst du die jeweiligen Steuervorausberechnungen bezüglich der Erstattungs- oder Nachzahlungsbeträge.

    Es kann ja sein, dass da wegen des bereits durchgeführten Lohnsteuerabzugs nichts herauskommt. Dann würde ich deswegen keine Klimmzüge machen,
    und das Thema der Geltendmachung der an die Miterbin weitergegebenen Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen nicht weiter verfolgen.

    Wenn ganz wenig an zusätzlicher Steuer entsteht, würde ich mit der Schwester reden, dass sie einfach die Hälfte übernimmt.

    Das sind jetzt nur pragmatische Vorschläge, denn bei ganz genauer Betrachtung müsste ja jede die Hälfte versteuern, es muss aber auch nicht doppelt versteuert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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