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    Belege einreichen ?

    In den Informationen der Presse und der Finanzämter heißt es, dass ab sofort keine Belege mehr eingereicht werden brauchen, nur vorhalten für evtl. Abruf.
    Im ElsterFormular kommen aber nach wie vor gelbe Hinweise, dass man bestimmte Belege immer einreichen soll.
    Beispiel: Spenden als Sonderausgaben im Hauptformular, Werbungskosten bei Anlage V.
    Sollen die in Elster angeforderten Belege doch in diesem Jahr immer eingereicht werden ?

    #2
    AW: Belege einreichen ?

    In diesen Berichten steht aber auch, wenn diese kompetent sind bzw. wenn Du zu Ende liest, dass das für das Steuerjahr 2017 gilt, NICHT aber für 2016 und früher. Damit dürfte sich Deine Frage erledigt haben.

    AUSNAHME: Hessen verzichtet trotzdem schon jetzt darauf, gemeint ist wohl ab Steuerjahr 2016. Da Elsterformular und die Webseiten aber für das ganze Bundesgebiet gelten, ergibt sich zumindest für Hessen ein Widerspruch zu den Meldungen in Elsterformular. Da gilt dann die Aussage des Hessischen Finanzministers.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Belege einreichen ?

      Hallo,

      eigentlich sind Belege bei Abgabe mit Elster schon seit Jahren entbehrlich, insbesondere bei leicht nachvollziehbaren Kosten ("weil es im letzten Jahr genau so", "weil Schornsteinfegerkosten jeder hat" etc.). Und das gilt auch für manche auf der Liste stehenden Dinge (ich meine die Liste die man nach dem Versenden ausdrucken kann).

      Zu den Beispielen: Spendenbescheinigungen würde ich ab einem Betrag von vielleicht 100 Euro einreichen, darunter nur konkret bezeichnen.
      Zu den Werbungskosten aus VuV haben die Finanzämter Richtwerte. Damit können dort Belege entfallen, solange keine besonderen Kosten geltend gemacht werden (Dachsanierung o.ä. würde ich aber belegen).

      Und Vorsicht: Stichproben gibt es natürlich immer mal, und plötzlich muss man dann auch Kleinbetragsrechnungen nachweisen. Wer dann geschummelt hat hat u.U. ein Strafverfahren am Hals.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Belege einreichen ?

        Zu den Werbungskosten aus VuV haben die Finanzämter Richtwerte. Damit können dort Belege entfallen, solange keine besonderen Kosten geltend gemacht werden
        Nach meiner Erfahrung reicht es den meisten Finanzämtern auch bei größeren Renovierungsaufwendungen (zuletzt konkret über 15.000 €), wenn eine detaillierte Aufstellung über die Ausgaben beigefügt wird.
        Die Rechnungen selbst habe ich noch nie vorlegen müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Belege einreichen ?

          Hallo,

          Zitat: Nach meiner Erfahrung reicht es den meisten Finanzämtern auch bei größeren Renovierungsaufwendungen (zuletzt konkret über 15.000 €), wenn eine detaillierte Aufstellung über die Ausgaben beigefügt wird.
          Die Rechnungen selbst habe ich noch nie vorlegen müssen.

          Das verstehe wervwill.
          Warum soll man eine detaillierte Aufstellung zusätzlich machen, die ja schon in der Rechnung enthalten ist?
          ABM?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Belege einreichen ?

            Warum soll man eine detaillierte Aufstellung zusätzlich machen, die ja schon in der Rechnung enthalten ist?
            Da es die Aufstellung ohnehin gibt, muss sie nicht zusätzlich gemacht werden. Irgendwo mussten die 57 Rechnungen ja aufaddiert werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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