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Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

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    Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

    dafür, bekamen wir Ende Januar einen Änderungs-Bescheid für den Erstattungsbescheid vom 18.03.2011 mit einer Rückforderung

    Nach der Formularberechnung 2011, die seit unserer Online-Abgabe immer mit den Bescheiden stimmig war, hätten wir 1954,98€ Erstattung erhalten müssen, bekamen aber nur 1786,33€, weil ich vergessen hatte den Auszahlungsbetrag in den Vorsorgeaufwendungen einzutragen.
    Deswegen war ich persönlich beim F.A, um zu erfahren wie dieser Differenzbetrag zustande kommt, die Sachbearbeiterin teilte mir daraufhin mit, dass mein Mann mehr Rente (RR war Dekafond) erhalten hat, als angegeben und deswegen diese Kürzung stattgefunden hat.

    Meine Fragen:
    1. ist diese 2. Kürzung überhaupt Rechtens?
    2. ist diese Rückforderung nicht seit dem 31.12.2016 verjährt? und
    3. wie kann ich Widerspruch einlegen?

    #2
    AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

    Zitat von wallyv Beitrag anzeigen
    dafür, bekamen wir Ende Januar einen Änderungs-Bescheid für den Erstattungsbescheid vom 18.03.2011 mit einer Rückforderung

    Nach der Formularberechnung 2011, die seit unserer Online-Abgabe immer mit den Bescheiden stimmig war, hätten wir 1954,98€ Erstattung erhalten müssen, bekamen aber nur 1786,33€, weil ich vergessen hatte den Auszahlungsbetrag in den Vorsorgeaufwendungen einzutragen.
    Deswegen war ich persönlich beim F.A, um zu erfahren wie dieser Differenzbetrag zustande kommt, die Sachbearbeiterin teilte mir daraufhin mit, dass mein Mann mehr Rente (RR war Dekafond) erhalten hat, als angegeben und deswegen diese Kürzung stattgefunden hat.

    Meine Fragen:
    1. ist diese 2. Kürzung überhaupt Rechtens?
    2. ist diese Rückforderung nicht seit dem 31.12.2016 verjährt? und
    3. wie kann ich Widerspruch einlegen?
    Hallo wallyv,

    schau dir das Datum des Änderungsbescheides an und Einspruch kann innerhalb eines Monats eingelegt werden -> außerdem müsste die Abweichung ja auch im Bescheid formuliert sein.

    Mehr Rente heißt natürlich mehr Einkommen und damit mehr Steuern und deshalb geringerer Erstattungsbetrag.

    Tschüß

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      #3
      AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

      der Änderungs-Bescheid betriffr den vom 18.03.2011 und ist vom 27.01.2017

      Es war die/der 2010 aufgelöste Riester Rente/Deka Fond, denn 2010 hat mein Mann noch keine Rente bekommen, sondern erst 2013.

      Ausserdem "wurde die Erstattung 2011 schon um die dafür fälligen Steuern GEKÜRZT"

      Gibt es hier ein Formular für den Widerspruch?

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        #4
        AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

        Hallo wallyv,

        und die Folge, dass die Erstattung um die fälligen Steuern gekürzt wird ist doch die, dass ihr jetzt einen Betrag X zahlen müsst.

        Du kannst doch formlos ein Schreiben machen -> Einspruch gegen den ....... Bescheid vom 27.01.2017

        Fragt sich nur, ob der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, aber das ist ein anderes Kapitel.

        Tschüß

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          #5
          AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

          Sorry, aber du hast anscheinend nicht verstanden, dass die Erstattung vom "18.03.2011 schon um den fälligen Steuerbetrag von 1954,98€ AUF 1786,33€ GEKÜRZT wurde."


          D.h. statt 1954,98€ sind es wegen der Doppelbesteuerung und den 57€ Zinsen, nur noch 1480,35€ Erstattung für 2011 und 305,98€ kann ich nicht grad aus den Ärmeln schütteln.



          Gibt es niemanden, der die Verjährungsfrist von 5 Jahren für die Einkommenssteuer kennt?

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            #6
            AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

            Zitat von wallyv Beitrag anzeigen
            Sorry, aber du hast anscheinend nicht verstanden, dass die Erstattung vom "18.03.2011 schon um den fälligen Steuerbetrag von 1954,98€ AUF 1786,33€ GEKÜRZT wurde."


            D.h. statt 1954,98€ sind es wegen der Doppelbesteuerung und den 57€ Zinsen, nur noch 1480,35€ Erstattung für 2011 und 305,98€ kann ich nicht grad aus den Ärmeln schütteln.



            Gibt es niemanden, der die Verjährungsfrist von 5 Jahren für die Einkommenssteuer kennt?
            Nein, das müssen wir als Elster-Anwender nicht verstehen.
            Siehe Rechtsbehelsbelehrung: Einspruch - Klage -Urteil - Revision - Nichtzulassung - u.s.w.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

              1) Deine Sachverhaltsschilderung ist (zumindest für mich) nicht nachvollziehbar. Was hat z.B. ein ausgezahlter Betrag aus einem Riestervertrag mit der Anlage Vorsorgeaufwand zu tun?
              Dieser gehört soweit er steuerpflichtig ist in die Anlage R.

              2) Ob die Änderung durch das FA zulässig war und wie du dagegen vorgehen kannst, sind rein rechtliche Fragen. Diese dürfen hier nicht beantwortet werden. Dafür gibt es Steuerberater.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                Zitat von wallyv Beitrag anzeigen
                Gibt es niemanden, der die Verjährungsfrist von 5 Jahren für die Einkommenssteuer kennt?
                Nein, so einen kann es nicht geben, da die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt, nicht 5 Jahre. Die andere Frage ist, wann sie anfängt, d.h. wann die Einkommensteuererklärung 2011 beim Finanzamt einging.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Nein, so einen kann es nicht geben
                  Doch, 5 Jahre Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung. Wobei es da diverse Fallstricke gibt, und wie bemerkt auch ein Knackpunkt ist, wann die Frist überhaupt losläuft.

                  Ich vermute, der TE geht aus von ESt-Erklärung 2010 abgegeben 2011, Start der Festsetzungsfrist somit Ende 2011, plus 5 Jahre bei Steuerverkürzung, somit wäre am 31.12.2016 alles ausgestanden gewesen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                    Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                    Doch, 5 Jahre Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung. Wobei es da diverse Fallstricke gibt, und wie bemerkt auch ein Knackpunkt ist, wann die Frist überhaupt losläuft.

                    Ich vermute, der TE geht aus von ESt-Erklärung 2010 abgegeben 2011, Start der Festsetzungsfrist somit Ende 2011, plus 5 Jahre bei Steuerverkürzung, somit wäre am 31.12.2016 alles ausgestanden gewesen.
                    Danke bobobaer, Deine Vermutung ist richtig.

                    Deswegen werde ich auch Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung über das Elsterformular einlegen, denn das ist in NRW möglich.

                    https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

                    https://www.test.de/Steuerbescheid-E...ter-4989334-0/
                    Zuletzt geändert von wallyv; 15.02.2017, 11:46.

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                      #11
                      AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                      Zitat von wallyv Beitrag anzeigen
                      Danke bobobaer,

                      Deswegen werde ich auch Einspruch über das Elsterformular einlegen, denn das ist in NRW möglich........
                      Hallo wallyv,

                      nein über die Software Elsterformular ist es nicht möglich -> der Link weist auf das Elster Onlineportal hin, wo du dich zuerst registrieren musst, um es zu nutzen.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo wallyv,

                        nein über die Software Elsterformular ist es nicht möglich -> der Link weist auf das Elster Onlineportal hin, wo du dich zuerst registrieren musst, um es zu nutzen.

                        Tschüß
                        Ja, denn ich bin schon seit Jahren im Onlineportal registriert, mit dem Aktivierungslink und postalisch zugesandtem -Code.

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                          #13
                          AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                          Dann versuch mal dein Glück mit dem Online-Einspruch über das Portal!

                          Hoffentlich fällt die Begründung kurz aus, sonst ist das alles ziemlich umständlich.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                            Na dann wird das Finanzamt versuchen auf 10 Jahre zu gehen wegen zumindest bedingtem Vorsatz.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wegen VOREILIGER Kündigung der Riester-Rente Ende 2010 und Betragskürzung in 2011

                              Zitat von wallyv Beitrag anzeigen
                              Danke bobobaer, Deine Vermutung ist richtig.

                              Deswegen werde ich auch Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung über das Elsterformular einlegen, denn das ist in NRW möglich.

                              https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

                              https://www.test.de/Steuerbescheid-E...ter-4989334-0/
                              Guten Tag wallyv,

                              Danke für den hilfreichen Tipp. Das Formular für "Einspruch" gibt es bei ElsterOnline nicht bei ElsterFormular

                              Mit freundlichen Grüßen
                              Jambo

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