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Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

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    Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

    Hallo,

    eine Aushilfe (Minijob) wurde, über ELSTAM, beim AG versehentlich als Hauptarbeitgeber angemeldet.

    Wie kann das korrigiert werden?

    Vorab vielen Dank + Gruß
    Laier

    #2
    AW: Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

    Zitat von laier Beitrag anzeigen
    Hallo,

    eine Aushilfe (Minijob) wurde, über ELSTAM, beim AG versehentlich als Hauptarbeitgeber angemeldet.

    Wie kann das korrigiert werden?

    Vorab vielen Dank + Gruß
    Laier
    Hallo,

    deinem Post nach läuft der Minijob auf Steuerkarte?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

      Hallo,
      @Figul: Danke für deine schnelle Rückmeldung. Nein, es ist eine Minijob der nicht über LSt-Karte läuft. Die Dame hat eine Hauptbeschäftigung und bei uns einen Minijob..das war wohl mein/ ein Gedankenfehler von mir. Ich habe soeben die Dame wieder im Elstam abgemeldet.

      Kommentar


        #4
        AW: Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

        Besteht neben dem "Minijob" noch ein reguläres Arbeitsverhältnis?

        Wenn ja, dann muss der reguläre AG den AN abmelden (Nebenarbeitgeber) und am nächsten Tag wieder anmelden (Hauptarbeitgeber).

        Falls nein, spart euch die Arbeit.


        Ansonsten soll die Suchfunktion recht hilfreich sein. Das Thema wurde hier schon des Öfteren behandelt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

          Zitat von laier Beitrag anzeigen
          Hallo,
          @Figul: Danke für deine schnelle Rückmeldung. Nein, es ist eine Minijob der nicht über LSt-Karte läuft. Die Dame hat eine Hauptbeschäftigung und bei uns einen Minijob..das war wohl mein/ ein Gedankenfehler von mir. Ich habe soeben die Dame wieder im Elstam abgemeldet.
          Hallo,

          dann ist , wie du auch festgestellt hast, die Minijobzentrale zuständig

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

            Hallo,
            hatte ja vor einigen Tagen die Abmeldung der MA übermittelt, da sie als Minijobber nicht bei Elstam zu melden ist.

            Nach dem heute durchgeführten Datenaustausch, steht die MA noch als *ANGEMELDET*
            Anmeldung erfolgt. Hinweis: Anmeldung nach Kulanzfrist, neues Referenzdatum der aktuellen Beschäftigung. [Referenzdatum = 20170214]

            Hier die Historie (die Transferticket-Nr. wurden von mir aus Datenschutz teilweise entfernt, keine Ahnung was man damit anstellen könnte) :
            22.02.2017 11:05
            Abmeldung zum 01.08.2016 fehlgeschlagen: Referenzdatum aus der Abmeldung stimmt nicht mit Referenzdatum aus der An-/Ummeldung überein. [Referenzdatum = 20170214]
            (Transferticket: 040...#1)
            16.02.2017 14:56
            Abmeldung zum 01.08.2016 (bezogen auf Anmeldung zum 01.08.2016)
            (Transferticket: 040...357)
            15.02.2017 08:16
            Anmeldung zum 01.08.2016 bestätigt. Hinweis: Anmeldung nach Kulanzfrist, neues Referenzdatum der aktuellen Beschäftigung. [Referenzdatum = 20170214]
            (Transferticket: 0386...#1)
            14.02.2017 16:53
            Anmeldung zum 01.08.2016 (als Hauptarbeitgeber, ohne Freibetrag)
            (Transferticket: 0386...257)

            Wie bekomme ich die Dame wieder raus?
            Bin für Hilfe echt dankbar. Danke schon mal + Grüße

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              #7
              AW: Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

              Steht doch eigentlich in der Fehlermeldung drin. Ihr müsst die Abmeldung mit dem Referenzdatum 14.02.2017 vornehmen.

              Noch mal etwas ausführlicher:
              Neben dem Datum "Beschäftigungsbeginn" muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich ein Referenzdatum angeben. Das Referenzdatum ist das Datum, ab dem ELStAM bereitgestellt werden sollen ("gültig ab") und ist bei neu eingestellten Arbeitnehmern in der Regel identisch mit dem Datum des Beschäftigungsbeginns.

              Wenn der Arbeitnehmer wieder abgemeldet wird, ist neben dem Zeitpunkt der Abmeldung auch das Referenzdatum der Anmeldung anzugeben.

              Bei euch weicht das tatsächliche Referenzdatum aus technischen Gründen von dem aus der Anmeldung ab. Bei der Abmeldung ist daher das tatsächliche Referenzdatum (14.02.2014 lt. Fehlermeldung) anzusprechen.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 22.02.2017, 14:31.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                AW: Korrktur von Haupt- auf Nebenarbeitgeber

                Hallo laier,

                manchmal gibt es durch solche Meldungen ganz verzwickte Konstellationen -> du kannst dich auch an dein zuständiges Finanzamt wenden, da gibt es auch meist einen ELSTER-Ansprechpartner bzw. für ELSTAM und manches Problem wird gelöst, wenn du die Transferticketnummer mitteilst aus der Fehlermeldung, da löst sich manchmal auch etwas nach meiner Erfahrung.
                In deinem Fall sollte es eigentlich wie Beamtenschweiß schrieb klappen.

                Tschüß

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