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Kosten für schulische Ausbildung zur Kosmetikerin aus 2013/2014 in 2015 absetzbar?

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    Kosten für schulische Ausbildung zur Kosmetikerin aus 2013/2014 in 2015 absetzbar?

    Guten Abend liebe Community,

    meine Freundin (nicht verheiratet / einzelne Erklärung) hat von 08/2013 bis 07/2014 eine Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht. Hierfür ist ein Schulgeld von 375,00 EUR mtl. sowie Fahrtkosten von ca. 90,00 EUR mtl. angefallen.

    Leider hat sie in 2014 keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt; nur geringf. Beschäftigung ausgeübt. Musste sich für den Zeitraum des Minijobs sogar selbst krankenversichern.

    Da sie in 2014 somit keine Lohnsteuer gezahlt hat, sind wir davon ausgegangen, dass eine Steuererklärung keinen Sinn macht.

    Nun wurde mir der Hinweis gegeben, dass die Kosten für die Ausbildung ggf. als vorwerggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden können; bzw. als eine Art "Verlust in 2014", welchen man dann in dem/den Folgejahr/en berücksichtigen kann?

    Kann mir jmd. sagen, ob das so stimmt? Falls ja, können die Werbungskosten dann nur in 2015 oder sogar auch weiteren Jahren berücksichtigt werden?

    Es scheint auch relevant zu sein, ob es generell als Werbungskosten oder Sonderausgaben einzustufen ist? Die schulische Ausbildung stellt sozusagen ihre erste Ausbildung dar. Sind es dann zwangsweise Sonderausgaben?

    Vielen Dank schon mal

    #2
    AW: Kosten für schulische Ausbildung zur Kosmetikerin aus 2013/2014 in 2015 absetzbar

    Nach derzeitiger Rechtslage sind das dann zwangsweise Sonderausgaben, die NICHT zu einem Verlust führen können. Sie kann natürlich eine Erklärung einreichen, der Bescheid hat wegen anhängiger Gerichtsverfahren einen Vorläufigkeitsvermerk und wenn das Bundesverfassungsgericht in -stark übertrieben- 23 Jahren positiv entscheidet, kann der Bescheid noch geändert werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten für schulische Ausbildung zur Kosmetikerin aus 2013/2014 in 2015 absetzbar

      Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung.

      Ähnlich schätze ich das auch ein. Hatte bereits recherchieren können, dass hierzu ein Urteil ausstehend ist und deshalb empfohlen wird, die Kosten einfach als Werbungskosten einzutragen und einen Verlustfeststellungsbescheid zu beantragen. Das Finanzamt versieht die Steuererklärung dann mit einem Vorläufigkeitsmerkmal, damit man im Falle eines positiven BFH-Urteils rückwirkend Werbungskosten geltend machen kann.

      Diese ganze Geschichte bezieht sich exemplarisch aber immer auf Studenten etc...


      Um die Verlustfeststellung zu machen, müsste sie allerdings für 2014 die Steuererklärung machen, richtig?

      Danke schon mal!

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        #4
        AW: Kosten für schulische Ausbildung zur Kosmetikerin aus 2013/2014 in 2015 absetzbar

        ... müsste sie allerdings für 2014 die Steuererklärung machen, richtig?
        Richtig! Und ob es um ein Studium oder um eine andere berufliche Erstausbildung geht, spielt keine Rolle.

        Sollte der Minijob allerdings auf Steuerklasse und nicht pauschal abgerechnet worden sein, kommt möglicherweise auch bei Geltendmachung als Werbungskosten kein Verlust raus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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