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Auswärtstätigkeit

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    Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    kann ich eine beruflichen Auslandaufenthalt auch steuerlich absetzen, wenn alle Auswendungen vom Arbeitnehmer ersetzt wurden?
    Falls dies möglich ist, was trage ich dann in Anlage N "Auswärtstätigkeit", Zeile 49 ein?

    Vielen Dank, Jelka

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit

    ... wenn alle Aufwendungen vom Arbeitnehmer ersetzt wurden?
    Du meinst vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt!

    Wenn nichts auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist, kannst du die Auswärtstätigkeit auch weglassen, da es steuerlich ein Nullsummenspiel ist.

    Wenn aber der steuerfreie Zuschuss für Verpflegungsmehraufwand dort angegeben ist, musst du auch die Auswärtstätigkeit erklären, sonst kommt es zu einer Nachversteuerung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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