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Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

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    Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Guten Abend

    Ich sitze gerade an der Steuererklärung 2016 für meine Partnerin. Diese hat im Jahr 2016 teilweise Krankengeld erhalten. Kann mir jmd. sagen, wo bzw. unter welchem Punkt ich das angeben muss? Vermutlich irgendwo als "Entgeltersatzleistung"?? Und gibt man den Betrag im Brutto oder Netto an?

    Vielen Dank schon mal & schönen Abend Euch allen!

    #2
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Der Eintrag gehört in die Zeile 91 des Hauptvordrucks.

    Deine Partnerin hat von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über den Gesamtbezug erhalten. Wenn nicht, dann sollte die bis Anfang März noch kommen.

    Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist der Bruttobetrag anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

      vielen Dank für die Antwort! Ich gehe auch davon aus, dass man den Bruttobetrag angeben muss. Beste Grüße

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        #4
        AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

        Zitat von Tanzbaer Beitrag anzeigen
        vielen Dank für die Antwort! Ich gehe auch davon aus, dass man den Bruttobetrag angeben muss. Beste Grüße
        Hallo,

        du bekommst zwei Schreiben deiner Krankenkasse.
        1.Meldung einer Entgeltersatzleistung (Brutto) ist maßgeblich für die RV beitragspflichtige Einnahmen
        2.Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen für das FA ausgezahltes Krankengeld
        Erläuterungen stehen dabei.

        Du wirst feststellen, dass dieser Betrag geringer ist.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

          du bekommst zwei Schreiben deiner Krankenkasse.
          Diese unterschiedlichen Bescheinigungen sind mir zwar von der Bundesagentur beim ALG I bekannt, aber ob das beim Krankengeld auch so ist, da habe ich doch gewisse Zweifel.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Diese unterschiedlichen Bescheinigungen sind mir zwar von der Bundesagentur beim ALG I bekannt, aber ob das beim Krankengeld auch so ist, da habe ich doch gewisse Zweifel.
            Hallo,

            habe so eben die Steuererklärung für meinen Schwiegersohn gemacht.
            Er hat 2016 KG bezogen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

              Ja, dann wird es wohl auch beim Krankengeld so sein. Aber ist dann der Betrag, der für das Finanzamt bescheinigt wird, der Auszahlungsbetrag oder wieder eine Art Brutto?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ja, dann wird es wohl auch beim Krankengeld so sein. Aber ist dann der Betrag, der für das Finanzamt bescheinigt wird, der Auszahlungsbetrag oder wieder eine Art Brutto?
                Es ist doch eine Art Brutto

                Das Finanzamt benötigt die Bruttobeträge des gezahlten Krankengeldes. Beim Auszahlungsbetrag wurden die Beiträge zur Sozialversicherung bereits einbehalten und abgeführt.


                Gruß FIGUL
                Zuletzt geändert von FIGUL; 27.02.2017, 22:08. Grund: Änderung
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                  Hallo zusammen,

                  ich häng mich hier mal dran... hab gelesen, dass man das Krankengeld erst ab 410 Euro eintragen muss. Ist das korrekt oder eine Ente?

                  Hier noch der entsprechende Link:

                  https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-erhoehen.html

                  Danke für eure Antworten, Bernd

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                    ich häng mich hier mal dran... hab gelesen, dass man das Krankengeld erst ab 410 Euro eintragen muss. Ist das korrekt oder eine Ente?
                    Richtig ist folgendes:

                    Wenn man neben Arbeitslohn mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr bezogen hat, ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet!

                    § 46 Abs. 2. Nr. 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

                    Wer freiwillig eine Erklärung abgibt, wird in Zeile 96 des Hauptvordrucks (ab 2017!) auch geringere Beträge angeben müssen, denn elektronisch übermittelt werden m. W. auch Beträge unter 410 Euro.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                      Hallo Charlie,

                      danke für deine Antwort.

                      Versteh allerdings nicht genau, was du meinst. Krankengeld habe ich im Jahr 2017 365 Euro bezogen. Was heißt "freiwillig Einkommenssteuererklärung abgeben"?

                      Ich werde defintiv eine Einkommesnerklärung für das Jahr 2017 abgeben. Also muss ich die 365 Euro eintragen oder nicht?

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                        #12
                        AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                        Ich werde defintiv eine Einkommesnerklärung für das Jahr 2017 abgeben. Also muss ich die 365 Euro eintragen oder nicht?
                        Das ist richtig! Freiwillig heißt einfach, dass man nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben! Siehe § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG:

                        8. wenn die Veranlagung beantragt wird, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer. Der Antrag ist durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen.

                        Man spricht dann von einer Antragsveranlagung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                          Jetzt verstehe ich noch weniger

                          Ich werde das Krankengeld nicht in die Einkommenssteuererklärung eintragen.

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                            #14
                            AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                            Jetzt verstehe ich noch weniger
                            Da kann ich dir jetzt aber auch nicht wirklich helfen!

                            Wer steuerpflichtige Einkünfte hat, darf eine Einkommensteuererklärung abgeben! Aber nicht jeder, der steuerpflichtige Einkünfte hat, muss auch eine Einkommensteuererklärung abgeben.

                            Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?

                            http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

                              Meiner Meinung nach ist es ganz egal ob man die Steuererklärung freiwillig abgibt oder aus irgendeinem Grund dazu verpflichtet ist. Wenn Eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird dann sind auch die Lohnersatzleistungen anzugeben.

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