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Bestattungskosten aufteilen?

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    Bestattungskosten aufteilen?

    Guten Morgen zusammen,

    meine Mutter wurde 2016 beerdigt und ich habe die Kosten hierfür getragen, da mein Vater Rentner ist und mein Bruder zu dem Zeitpunkt Hartz4-Empfänger. Es gab leider kein Sterbegeld oder sonstiges. Nun habe ich diese als außergewöhnliche Belastung angegeben und grade einen Anruf des Finanzamtes erhalten. Die Kosten können nur zu 25% abgesetzt werden, da mein Vater 50% und mein Bruder 25% zu tragen hätten. So bleibe ich unter meiner zumutbaren Belastungsgrenze. Ist das so richtig?

    Es gibt kein Testament, kein Erbe. Ich hatte mich extra vorher schlau gemacht und nirgendwo steht, dass die Kosten aufgeteilt werden.

    #2
    AW: Bestattungskosten aufteilen?

    Wurde denn auch auf eine gesetzliche Regelung verwiesen (oder auf eine Richtlinie, Erlaß o. ä.)?
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Bestattungskosten aufteilen?

      Sie verwies auf ein Urteil des BGH, dass die Erben den Nachlass aufteilen und somit auch die Kosten teilen müssten. Egal, ob es nun ein Erbe gibt oder nicht. Die Bearbeiterin meinte, das wüssten auch viele ihrer Kollegen nicht.

      Ich müsste nachweisen, dass mein Bruder und mein Vater kein Vermögen hätten. Der Rentenbescheid alleine würde da z.B. nicht ausreichen.

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        #4
        AW: Bestattungskosten aufteilen?

        Zitat von smoofie Beitrag anzeigen
        Sie verwies auf ein Urteil des BGH, daß die Erben den Nachlass aufteilen und somit auch die Kosten teilen müßten. Egal, ob es nun ein Erbe gibt oder nicht. Die Bearbeiterin meinte, das wüßten auch viele ihrer Kollegen nicht.

        Ich müßte nachweisen, daß mein Bruder und mein Vater kein Vermögen hätten. Der Rentenbescheid alleine würde da z.B. nicht ausreichen.
        Welches BGH-Urteil ?

        Vom eventuell anwendbaren BGH-Urteil mal abgesehen - es steckt schon eine gewisse Logik hinter dem Aufteilungsplan. Alle Erben haben die Verbindlichkeiten und Kosten, also auch z. B. die Beerdigung und ähnliches, entsprechend ihres Erbteiles zu tragen. Übernimmt ein Erbe alles, dann hat er Ausgleichs- und Erstattungsanspruch gegenüber den anderen Erben.
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Bestattungskosten aufteilen?

          Hallo smoofie,

          zunächst einmal aufrichtiges Beileid zum Tode Ihrer werten Frau Mutter.

          Vorab muss ich darauf verweisen, - wie viele Andere in anderen Fällen auch-, dass dies ein Forum zum Umgang und Handhabung von Elster-Software, ELSTAM, Elster-Portal udgl mehr ist. Steuerliche und anwaltliche Beratung ist hier nicht erlaubt.
          Ich möchte Sie aber nicht im Regen stehen lassen, und Sie ein wenig auf den Weg der Erkenntnis bringen.

          Wenn Sie Ihre Lieblingssuchmaschine mit den Begriffen Beerdigungskosten Erbengemeinschaft aufteilen füttern, werden auch Sie rasch fündig.
          Machen Sie sich dabei klar, dass ein Erbe nicht nur das sprichwörtliche Schweizer Nummernkonto, sondern auch die 3m-Palisanderschrankwand aus den 60er Jahren ist; und das üble im Innenverhältnis einer Erbengemeinschaft darin besteht, dass die Personen oftmals in einem familiären Verhältnis zueinander stehen, was sachliche und ruhige Lösungen erschwert.
          Sie sollten sich dieser Fragestellung stellen, da aus Ihrem Beitrag herauszulesen ist, dass das Thema Erbe, dessen Ausschlagung und Bestattungspflichten in Ihrer Familie wohl noch öfter anstehen könnte.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Bestattungskosten aufteilen?

            Ich hatte mich extra vorher schlau gemacht und nirgendwo steht, dass die Kosten aufgeteilt werden.
            Doch, im BGB steht das, wenn auch nicht wörtlich:

            https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html

            https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

            Wenn es mehrere Erben gibt, ist doch klar, dass sie die Beerdigungskosten anteilig entsprechend ihrem Erbteil tragen müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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