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Mehr al 10 Lohnsteuerbescheinigungen als kurzfristig Beschäftigte - Anlage N?

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    Mehr al 10 Lohnsteuerbescheinigungen als kurzfristig Beschäftigte - Anlage N?

    Hallo zusammen,

    ich versuche momentan meine erste Steuererklärung zu machen und habe einige Fragen.

    Ich bin Studentin und jobbe nebenher auf Messen/ Veranstaltungen etc. Abgerechnet wird von jedem Arbeitgeber immer über kurzfristige Beschäftigung.
    Ich arbeite allerdings für unterschiedliche Agenturen/ Arbeitgeber und in unterschiedlichen Zeiträumen, sodass ich für das Jahr 2016 insgesamt 15 Lohnsteuerbescheinigungen habe.
    Da man in Anlage N nur 10 Lohnsteuerbescheinigungen hinzufügen kann, weiß ich nicht wie ich für die weiteren 5 fortfahren soll? Oder muss ich alle Bescheinigungen addieren und als Zeitraum 01/01 - 31/12 angeben?

    Außerdem habe ich vor dem Studium eine Ausbidlung gemacht und in mehreren Foren gelesen, dass ich meinen Semesterbeitrag unter Werbekosten statt Sonderausgaben angeben kann? Ist das richtig und wenn ja, wo muss ich das eintragen? Muss ich einen Beleg einreichen für die Höhe des Beitrags?

    Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Vielen Dank und schönen Abend!!

    #2
    AW: Mehr al 10 Lohnsteuerbescheinigungen als kurzfristig Beschäftigte - Anlage N?

    Tipp 1, Bescheinigte Lohnsteuerbescheinigungen addieren.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Mehr al 10 Lohnsteuerbescheinigungen als kurzfristig Beschäftigte - Anlage N?

      Ist das richtig und wenn ja, wo muss ich das eintragen? Muss ich einen Beleg einreichen für die Höhe des Beitrags?
      Die Kosten einer Zweitausbildung sind Werbungskosten, das ist richtig.
      Werbungskosten kann man recht gut in der Anlage N erklären. Es ist ja häufig nicht nur der Semesterbeitrag, der da anfällt.
      Wenn man die Ausgaben ordentlich aufschlüsselt, muss man mit der Erklärung selbst keine Belege einreichen.

      Wenn das Finanzamt Belege haben will, fordert es diese an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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