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Kirchensteuer

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    Kirchensteuer

    Hallo,

    ich habe in 2016 aufgrund von Kurzarbeit mehr Kirchensteuer erstattet bekommen, als ich gezahlt habe.
    Das System meckert aber bei der Plausibilitätsprüfung mit dem Hinweis, dass nicht mehr erstattet werden kann als gezahlt wurde.

    Was kann ich machen?
    Erstattungsbeitrag weglassen oder nur so hoch ansetzen wie in 2016 gezahlt wurde?

    #2
    AW: Kirchensteuer

    Mein ElsterFormular akzeptiert das anstandslos!

    Sogar ohne grünen Hinweis, den man im Übrigen problemlos wegklicken kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kirchensteuer

      Die gezahlte Kirchensteuer ist bei den Sonderausgaben auf volle Euro *o b e n* zu runden.

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        #4
        AW: Kirchensteuer

        Vielen Dank,

        funktioniert jetzt bei mir auch.

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