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Werbungskosten für Versorgungsbezüge

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    Werbungskosten für Versorgungsbezüge

    Hallo zusammen,
    als Versorgungsempfänger habe ich Werbungskosten, die über den Pauschbetrag von 102€ hinausgehen.
    Ich habe die Werbungskosten unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel" eingegeben, da es unter Elster scheinbar keine Eingabemöglichkeit zu "Werbungskosten für Versorgungsbezüge" gibt.
    Bei der Berechnung der Steuererklärung in Elster wird zu den angesetzten Werbungskosten fälschlicherweise zusätzlich der Pauschbetrag von 102€ hinzugerechnet, der eigentlich entfallen müsste, wenn die eigentlichen Werbungskosten den Pauschbetrag überschreiten. Wo liegt der Fehler? Wo trägt man die Werbungskosten für Versorgungsbezüge ein, wenn das Problem bei der Eingabe unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel" liegt?

    Mit freundlichen Grüßen
    pepewd

    #2
    AW: Werbungskosten für Versorgungsbezüge

    Werbungskosten zu Versorgungsbezügen sind in Zeile 91 der Anlage N zu erklären!

    Arbeitsmittel kann ein Versorgungsempfänger schon deshalb nicht geltend machen, weil er ja nicht mehr aktiv arbeitet!

    Anerkannt werden nach meiner Erfahrung Beiträge zu Berufsverbänden und Kontoführungsgebühren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskosten für Versorgungsbezüge

      Vielen Dank Charlie24,
      das Problem ist gelöst. Mit einer Eintragung in dieser Zeile wird auch nicht mehr der Pauschbetrag zusätzlich angesetzt.

      Mit freundlichen Grüßen
      pepewd

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