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    Altersvorsorge

    Ich bin seid 2015 Renter. Meine Altersvorsorge wurde mir im Jan. 2016 als Direktzusage meines ehemaligen AG ausgezahlt. Habe auch eine Lohnsteuerbescheinigung mit den übermittelten Daten an das FA erhalten. Bei der Übernahme der Daten in die Anlage N was ja nicht zu schwer sein kann wird bei der Plausibilitätsprüfung ständig Fehler angezeigt.(Fehlender Eintrag Feld 1-3)
    Zur Verständlichkeit: Auf der LstB meines ehem.AG steht in Z.9 - Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre der ausgezahlte Betrag und in Z.29. LstB - Bemessungsgrunglage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. ebenfalls der ausgezahlte Betrag. In Z.29.-Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8. und/oder 9. (2016). In Z.31.- Zu 8.Bei unterjähriger Zahlung: Erster und Letzter Monat,für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden (00-01).
    1. angezeigter Fehler, fehlender Betrag in Z.8.- in 3 enthaltene Versorgungsbezüge (lt.LstB AG kein Eintrag)
    2. angezeigter Fehler, in Z.31. ( Eintrag 00-01 wie in LstB AG ist nicht möglich, nur 01-01 ist möglich). Trage ich dann noch in die Z.8. den ausgezahlten Betrag wie in Z.9 und Z.29 ein, wird kein Fehler mehr angezeigt und ich könnte die Steuererklärung abschicken.
    So steht es aber nicht auf der LstB die ich von meinem ehemaligen AG erhalten habe und das macht mich unsicher und benötige deshalb Hilfe. Mein Elster ist aktuell.
    Danke schon mal im vor raus.

    #2
    AW: Altersvorsorge

    Prüfe bitte Deine Lohnsteuerbescheinigung auf Richtigkeit und wende Dich an Deinen Arbeitgeber, wenn dort falsche Angaben sind.

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      #3
      AW: Altersvorsorge

      Trage ich dann noch in die Z.8. den ausgezahlten Betrag wie in Z.9 und Z.29 ein, wird kein Fehler mehr angezeigt und ich könnte die Steuererklärung abschicken.
      Das wäre aber m. E. auch falsch, wobei ich vorsichtshalber nachfrage, ob du wirklich im ElsterOnline-Portal unterwegs bist oder nicht doch mit ElsterFormular arbeitest.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Altersvorsorge

        Die Lohnsteuerbescheinigung ist nach meiner Überzeugung mindestens in zwei Punkten fehlerhaft.

        Bei einer einmaligen Abfindungszahlung (sonstiger Bezug) darf nur das Jahr des Versorgungsbeginns angegeben werden, die Angabe von Monaten ist unabhängig davon, dass es einen Monat 00 sowieso nicht gibt, unzulässig.

        Die Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung muss deshalb leer bleiben!

        Auch der Eintrag einer Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag unter Nummer 29 ist falsch, auch hier gehört nichts rein

        Aus dem Eintrag unter Nummer 9 ist die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ja bereits eindeutig ersichtlich.

        Falls keine Lohnsteuer abgeführt wurde, ist dann unter den Nummern 11 und 12 noch der Wert 0,00 einzutragen (bei Kirchensteuerpflicht zusätzlich unter Nummer 13).
        Als Beschäftigungszeitraum ist unter Nummer 1 der Zahlungsmonat Januar in dem vorgesehenen Format anzugeben.

        Mit diesen Angaben wird die Lohnsteuerbescheinigung fehlerfrei verarbeitet, auch die Steuervorausberechnung funktioniert fehlerfrei (Steuerberechnung nur getestet unter ElsterFormular).

        Kann das Lohnbüro deines Arbeitgebers alles hier nachlesen:

        http://www.bundesfinanzministerium.d...heinigung.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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