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3-fache Haushaltsführung wegen dualem Studium & studierendem Ehepartner

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    3-fache Haushaltsführung wegen dualem Studium & studierendem Ehepartner

    Hallo,
    bei uns liegt ein etwas komplexer Fall vor.

    Ich bin im Rahmen eines dualen Studiums seit 2015 Angestellte und erhalte regulär Lohn. Alle 4 Monate wechsele ich den Wohnort zwischen Arbeitsstätte (A) und Hochschule (B), die 500km voneinander entfernt liegen. Die Wohnung in A halte ich dauerhaft, da ein kompletter Umzug alle 4 Monate zu aufwändig und teuer ist, in B wohne ich regelmäßig zur Untermiete.
    Als ich meinen jetzigen Mann kennen lernte, hatte er gerade ein Studium am Ort C (270km Entfernung von A und 500km Entfernung von B) begonnen.
    Im Januar 2016 hat er seinen Hauptwohnsitz nach A verlegt und ist zu mir gezogen. Das winzige Zimmer im Studentenwohnheim hat er zu diesem Zeitpunkt wegen Lärm (und Beziehungsuntauglichkeit) gekündigt um in eine WG zu ziehen.
    im Februar haben wir geheiratet und die Steuerklassenkombination III/V gewählt, da er außer Bafög kein Einkommen hat. Außerdem ist er dadurch bei mir in der Krankenkasse familienversichert.

    Meine eigene doppelte Haushaltsführung ließ sich in Elster problemlos eintragen, aber wie geben wir seine Unterkunftskosten (und alles, was noch dazu kommt, Lernmittel, Kosten für Fahrten zu Bewerbungen usw.) an? Ich kann ja auf Basis eines Studiums keine Anlage N ausfüllen...

    #2
    AW: 3-fache Haushaltsführung wegen dualem Studium & studierendem Ehepartner

    Was habt Ihr denn für Fehlermeldungen?

    Kommentar


      #3
      AW: 3-fache Haushaltsführung wegen dualem Studium & studierendem Ehepartner

      Hallo,

      Erststudium Zeile 43 HV
      Fortbildung 2.Studium Anlage N

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: 3-fache Haushaltsführung wegen dualem Studium & studierendem Ehepartner

        Ich kann ja auf Basis eines Studiums keine Anlage N ausfüllen...
        Doch, warum soll das nicht gehen?

        Wenn der Ehemann bereits vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen hätte, würde sich um ein Zweitstudium handeln, da sind die Kosten des Studiums unstreitig Werbungskosten.

        Wenn er sich nach dem Studium als Freiberufler selbständig machen will, käme bei einem Zweitstudium alternativ auch eine EÜR in Betracht, deren Ergebnisse in die Anlage S übernommen werden.

        Bei einem Erststudium sind die Kosten, wie von @FIGUL bereits geschrieben, nach der Gesetzeslage als Sonderausgaben geltend zu machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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