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Berechnung des zu versteuernden Einkommens

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    Berechnung des zu versteuernden Einkommens

    Hallo,

    habe mir gerade in ElsterOnline meine Einkommensteuererklärung durchrechnen lassen, dabei fiel mir auf, dass das Programm hier
    erstmals Arbeitseinkünfte und Kapitalerträge zum "zu versteuernden Einkommen" zusammenfasst und das dann nach der Splitting-
    tabelle versteuert. Ich war bislang der Auffassung, das Arbeitseinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden und
    Kapitalerträge mit der 25 %igen Abgeltungssteuer plus Soli. Bei niedrigem Arbeitseinkommen und hohen Kapitalerträgen ergeben
    sich so höhere Steuerbelastungen.

    Im vergangenen Jahr hat ElsterOnline das "zu versteuernde Einkommen" noch unter Ausschluß der Kaptalerträge berechnet.
    Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe, oder ist das ein Fehler im System ?

    #2
    AW: Berechnung des zu versteuernden Einkommens

    Nein, das ist ein gesetzgeberisches Feature zu Deinen Gunsten, nennt sich Günstigerprüfung:

    Es ist richtig, Kapitalerträge werden mit 25 % zzgl. Soli abgegolten. Wenn Du allerdings nur geringe Einkünfte hast und der normale tarifliche Grenzsteuersatz tiefer liegt, dann werden die Kapitalerträge normal versteuert und in die ganz normale Einkünfteberechnung einbezogen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung des zu versteuernden Einkommens

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich verstehe das so, dass das Programm dieses "gesetzgeberische Feature" als Standard setzt, weil in der Regel
      das Arbeitseinkommen höher liegt als die Kapitalerträge. Die Automatik berechnet nur den Normalfall, die
      Günstigerprüfung unternimmt dann in meinem Fall erst das Finanzamt.

      Gruß

      szmart

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung des zu versteuernden Einkommens

        Mit dem Stichwort "Günstigerprüfung" liegst du richtig. Diese wird aber nur durchgeführt (sowohl im EOP als auch vom FA) wenn du diese auch beantragst (Anlage KAP Zeile 4).
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung des zu versteuernden Einkommens

          Nein. Was höher ist, ist doch egal. Entscheidend ist, was hinten herauskommt. Und da ist der Berechnungsschritt in allen Steuerprogrammen: Ansatz als Abgeltungssteuer, ES SEI DENN die tarifliche Besteuerung ist günstiger.

          Du kannst ja spaßes- und probehalber mal Deinen Arbeitslohn um ein paar Tausend Euro erhöhen und das durchrechnen lassen, dann wirst Du den Unterschied sehen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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