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Gesonderte und einheitliche Festellung... (ESt 1 B) Erbengemeinschaft

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    Gesonderte und einheitliche Festellung... (ESt 1 B) Erbengemeinschaft

    Hallo,

    da unser Vater verstorben ist, haben meine Mutter, meine zwei Geschwister und ich einen Aktienfond, sowie ein Mietshaus geerbt. Da beide Erbsachen Einkünfte liefern (Mieteinnahmen und Wertzuwachs des Fonds) haben wir vom Finanzamt eine Steuernummer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erhalten. Nun habe ich mich bei ElsterOnline an der "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" versucht, doch hier sind einige Punkte unklar für mich.

    Der Erbschein sieht vor, dass meine Mutter 1/2 und wir drei Kinder jeweils 1/6 erben. Da sowohl das Mietshaus als auch der Aktienfond bereits vor dem Tod meines Vaters auf unsere beide Eleternteile liefen ergibt sich somit praktisch ein Schlüssel von 9/12 (Mutter) und 1/12 (für jeden von uns drei Kinder).

    Der Aktienfond hat 300 € Verlust gemacht 2016. Das Mietshaus wurde nur Januar und Februar 2016 vermietet, hier entstanden 600 € Mieteinnahmen. Seit dem steht das Haus leer und soll auch nicht mehr vermietet werden. Da diverse Versicherungen für das Haus gezahlt wurden (Haftplichtversicherung, Glasversicherung, Wohngebäudeversicherung) würde ich diese gerne als Werbungskosten(?) absetzen.

    Problem ist, dass ich grundsätzlich unsicher bin, wie und wo ich was angeben muss. Ich habe nun den Hauptdruck (ESt 1 B) ausgefüllt, und für jeden von uns die Anlage "FB" wo ich den jeweiligen Versteilungsschlüssel (9/12 und jeweils 1/12) angegeben habe.

    Für den Aktienfond habe ich die Anlage "FE-KAP" begonnen auszufüllen, bin mir jedoch nicht sicher, wo und wie ich die -300€ vom letzten Jahr hier eintragen muss. Ein Freistellungsauftrag für 2016 bestand hier nicht.

    Für die Mieteinnahmen habe ich die Anlage "V" begonnen, jedoch auch hier bin ich mir nicht sicher, wie und wo ich die 600€ Miete angeben muss.

    Zuletzt habe ich noch die Anlage "FE 1" hinzugefügt für laufende Kosten, da ich mir nicht sicher war, ob das für die Mieteinnahmen notwenig ist. Wobei die Miete ja nur Januar und Februar bestand (von daher nicht regelmäßig ist, oder?!)

    Kurzum, ich verstehe einfach nicht, wo ich die Mieteinnahmen und das Aktion-Minus angeben muss, wo der Gesamtbetrag stehen muss und wo ich selbst entsprechend des Schlüssels eine Aufteilung vornehmen muss.


    Ich wäre sehr dankbar für etwas Unterstützung!
    Zuletzt geändert von mmmz; 24.03.2017, 12:29.

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Festellung... (ESt 1 B) Erbengemeinschaft

    Die beigefügten Anlagen sind grundsätzlich schon mal zutreffend ausgewählt.

    Die Mieteinnahmen sind auf Seite 2 der Anlage V zu erklären und nach Übernahme dann über Berechnen (Taschenrechnersymbol) in die Zeile 9 zu übernehmen.
    Vereinnahmte Umlagen gehören in die Zeile 13.

    Werbungskosten sind ab Seite 4, beginnend mit der zeitanteiligen AfA einzutragen. Anteilige Grundsteuer, anteilige Versicherungen etc. sind auf Seite 8 einzeln einzutragen und in der Zeile 46 über Berechnen zu addieren.

    Da ihr die Vermietungsabsicht aufgegeben habt, dürft ihr bei den Werbungskosten nur die auf den Vermietungszeitraum entfallenden Anteile geltend machen.

    Über die Anlage FE 1 könnte man Überschüsse abweichend vom Schlüssel verteilen sowie Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten erklären.
    Wenn es die nicht gibt, trägt man dort unter 4. die nach Schlüssel zu verteilenden Einkünfte ein.

    Zu der Anlage FE-KAP müsste ich mich jetzt selbst erst schlau machen, wo da was einzutragen ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Gesonderte und einheitliche Festellung... (ESt 1 B) Erbengemeinschaft

      Hallo Charlie24,

      vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort und die Hilfestellungen! Ich bin da echt aufgeschmissen, ohne support. Ich habe deine Tipps befolgt:

      Die beigefügten Anlagen sind grundsätzlich schon mal zutreffend ausgewählt.

      Die Mieteinnahmen sind auf Seite 2 der Anlage V zu erklären und nach Übernahme dann über Berechnen (Taschenrechnersymbol) in die Zeile 9 zu übernehmen.
      Vereinnahmte Umlagen gehören in die Zeile 13.
      Hier habe ich zunächst die "Allgemeinen Angaben zum Grundstück" ausgefüllt. Bezieht sich das Feld "Angeschafft am" und "Fertig gestellt am" auf den Zeitpunkt zu dem das Objekt in die Erbengemeinschaft überging? Oder ist hiermit das ursprüngliche Bau-Datum gemeint? Und "Veräußert/Übertragen am" entspricht quasi dem Zeitpunkt als das Mietobjekt in die Erbengemeinschaft überging, oder?

      Anschließend habe ich bei "2 - Einnahmen" die Gesamtmiete von 2010, also 600€ eingetragen und auf "Berechnen" geklickt.

      Werbungskosten sind ab Seite 4, beginnend mit der zeitanteiligen AfA einzutragen. Anteilige Grundsteuer, anteilige Versicherungen etc. sind auf Seite 8 einzeln einzutragen und in der Zeile 46 über Berechnen zu addieren.

      Da ihr die Vermietungsabsicht aufgegeben habt, dürft ihr bei den Werbungskosten nur die auf den Vermietungszeitraum entfallenden Anteile geltend machen.
      Ich habe nun die drei Versicherungen bei "Weitere Werbungskosten, Summe" eingetragen, wobei ich jede Versicherung auf zwei Monate heruntergerechnet habe, d.h. von 342 € Summe der Versicherung in 2016, habe ich 2/12 genommen: 57 €. Ist das so korrekt?

      mit "zeitanteiligen AfA einzutragen" meinten Sie, dass ich es wie beschrieben aufteile, oder?

      Über die Anlage FE 1 könnte man Überschüsse abweichend vom Schlüssel verteilen sowie Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten erklären.
      Wenn es die nicht gibt, trägt man dort unter 4. die nach Schlüssel zu verteilenden Einkünfte ein.
      Hier habe ich nun schlichtweg bei "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" die 600€ Mieteinnahmen in das Feld "nach Schlüssel zu verteilen" eingetragen. Oder muss ich hier bereits etwas abziehen? Überschüsse gibt es keine.
      Anschließend sind wieder alle vier Beteiligte angegeben, ohne weiter Felder auszufüllen.

      Aktuell läuft die Prüfung schonmal erfolgreich durch

      - - - Aktualisiert - - -

      Was ich noch vergessen hatte, der Aktienfond wurde nicht veräußert, es gab weder eine Dividende noch eine Ausschüttung, der Fond hat insgesamt schlichtweg an Wert verloren. Bin mir nicht sicher, ob der Aktienfond daher überhaupt relevant ist?!

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        #4
        AW: Gesonderte und einheitliche Festellung... (ESt 1 B) Erbengemeinschaft

        Was ich noch vergessen hatte, der Aktienfond wurde nicht veräußert, es gab weder eine Dividende noch eine Ausschüttung, der Fond hat insgesamt schlichtweg an Wert verloren.
        Bin mir nicht sicher, ob der Aktienfond daher überhaupt relevant ist?!
        Nein, dazu musst du überhaupt keine Angaben machen. Kursgewinne oder Kursverluste sind keine Erträge, solange keine Veräußerung erfolgt. Die Anlage FE-KAP kannst du deshalb weglassen!

        Bezieht sich das Feld "Angeschafft am" und "Fertig gestellt am" auf den Zeitpunkt zu dem das Objekt in die Erbengemeinschaft überging? Oder ist hiermit das ursprüngliche Bau-Datum gemeint? Und "Veräußert/Übertragen am" entspricht quasi dem Zeitpunkt als das Mietobjekt in die Erbengemeinschaft überging, oder?
        Es ist das ursprüngliche Bau- oder Erwerbsdatum gemeint. Erben sind Gesamtrechtsnachfolger, sie führen die AfA des Erblassers fort. Veräußert/Übertragen am bleibt leer, denn ihr habt es ja noch nicht veräußert.

        Hier habe ich nun schlichtweg bei "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" die 600€ Mieteinnahmen in das Feld "nach Schlüssel zu verteilen" eingetragen. Oder muss ich hier bereits etwas abziehen?
        Das ist falsch! Einkünfte sind nur der Überschuss: Also Mieteinnahmen abz. anteilige AfA (kannst du in früheren Steuererklärungen deiner Eltern finden) abz. anteilge Versicherungen, Grundsteuer usw. ergibt den Überschuss,
        der auf Seite 3 der Anlage V in Zeile 23 berechnet wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gesonderte und einheitliche Festellung... (ESt 1 B) Erbengemeinschaft

          Tausend Dank für die Unterstützung, hat alles wunderbar geklappt!

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