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Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

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    Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

    Hallo zusammen,

    bisher haben wir immer mit Elster die Lohnsteuer erledigt und die Berechnung war soweit immer korrekt, mit den Bescheiddaten die vom Finanzamt kamen.

    Elster errechnete uns eine Erstattung von ca. 2900 Euro.

    Gestern kam der Online Bescheid mit dem Hinweis, dass wir ca. 900 Euro erstattet bekommen. Das sind ca. 2000 Euro unterschied.

    Bei der Kontrolle ist mir folgendes aufgefallen:
    Das Elsterprogramm hat uns Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 22.000 Euro errechnet und wir bekommen aber eigentlich immer nur den Höchstbeitrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen die durch die Beiträge zur Krankenversicherung beruhen. Elster hat dies komplett nicht berücksichtigt.

    Zudem wird uns dieses mal zum ersten mal der Kinderfreibetrag abgezogen und das Kindergeld dann mit versteuert. Was ja aus der Günstigerprüfung beruht und in diesem Fall ja auch ok ist.

    Aber kann bzw. darf es denn sein, dass Elster so falsch liegt? Hätte das Programm dies nicht auch berücksichtigen müssen?

    Hattet Ihr auch schon so Erfahrungen mit diesen extremen Abweichungen? Kann man da irgendwas machen?

    Viele Grüße
    Schnitzel82

    #2
    AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

    Hallo Schnitzel82,
    die Angaben der aktuellen Steuererklärung mit denen von der vorherigen Steuererklärung vergleichen.
    Vor allem Anlage Vorsorgeaufwand,
    wahrscheinlich wurde dort ein Haken anders gesetzt.
    MfG X

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      #3
      AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

      Hallo Schnitzel82,

      gehe doch mal die Daten aus dem Bescheid und aus deiner Steuerberechnung durch.

      Das klingt eher nach einem Zahlendreher in deiner Eingabe und das Finanzamt hat die korrekten Zahlen angesetzt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

        Hallo,

        was wurde denn in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 angekreuzt?
        Und wenn "Nein", warum? (bitte mal erläutern - es gibt diese Fälle natürlich, aber das kann man dann auch leicht begründen)

        Das mit dem Kinderfreibetrag/Kindergeld würde sich durch die oben vermutete falsche Angabe auch erklären, wenn Elster von weniger Einkommen ausgeht kann natürlich auch die Günstigerprüfung zu einem anderen Ergebnis führen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

          Ich hab jetzt mal alles nochmal verglichen und tatsächlich, hat es etwas falsch übermittelt.

          Bei den Vorsorgeaufwendungen hat es mir zusätlich irgendwas mit Einnahmen aus landwirtschaft eingetragen. Gleich am Anfang des Formulars in der zweiten Spalte.

          Eigetlich übernimmt es die Daten ja aus der Lohnsteuerbescheinigung.

          Und das hatte ich ja definitiv nicht.

          Daher passt der Bescheid aufjedenfall vom Finanzamt.

          Jetzt muss ich beim nächsten Jahr wirklich genauer gucken :-).

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            #6
            AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

            Hallo Schnitzel82,


            du hast also in der Anlage Vorsorgeaufwand auf der Seite 1 in der Zeile 5 Beiträge eingetragen, die da nicht hingehören, denn in Zeile 4 wird ja aus der Lohnsteuerbescheinigung der Eintrag in das graue Feld automatisch übernommen.

            Dann hat sich ja dein Problem gelöst.

            Tschüß

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              #7
              AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

              Hallo,
              ich habe meine Steuererklärung Ende April mit Elster-Formular erstellt und an das Finanzamt übertragen. Mir liegt nun der Bescheid vor, mit dem ich rund 450 € nachzahlen muss, obwohl mir die Berechnung in Elster-Formular eine 2-stellige Rückzahlung prophezeit hat. Ich habe alle Eingaben geprüft und festgestellt, dass es an der Anlage AV liegt. Meinen Riester-Vertrag habe ich korrekt erfasst, der aber laut Bescheid nicht berücksichtigt wird, da durch die Krankenkassen-Beiträge die maximale Berücksichtigung bereits erreicht ist. Nehme ich die Anlage AV aus dem Elster-Formular, komme ich exakt auf das Ergebnis des Bescheids. Nun frage ich mich, die Anlage muss ich doch ausfüllen, damit das Finanzamt die Prüfung bezüglich der staatlichen Zulagen durchführen kann, oder?
              Hat jemand das gleiche Problem und eventuell eine Antwort bzw. Lösung.
              Danke im voraus!

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                #8
                AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

                Ich blicke da nicht ganz durch, da eigentlich die Anlage AV fast immer zu einer Erstattung oder gleichbleibender Steuer führt, fast nie zu einer Nachzahlung. Und die Anlage AV hat nie etwas mit Krankenversicherungsbeiträgen zu tun. Daher ein paar Fragen zum Nebelstochern:

                Es gibt eine Anlage Vorsorgeaufwand mit allerlei Vorsorgeaufwendungen und es gibt eine Anlage AV für Riester-Renten. Bist Du sicher, dass Du wirklich die Anlage AV meinst und nicht die Anlage Vorsorgeaufwand ?

                Wo genau in welcher Zeile welcher Anlage und welchem Jahr hast Du welche Angaben zur Riester-Rente gemacht ?`

                Bist Du verheiratet oder steuerlicher Single ?

                Betreffen Deine Angaben zu Riester BEITRÄGE, die Du GELEISTET hast, oder AUSZAHLUNGEN, die Du erhalten hast ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

                  Ja, die Anlage AV muss jedes Jahr ausgefüllt werden, damit die Beiträge als Sonderausgabe angesetzt werden können.

                  Die Beiträge zu einem Riester-Vertrag haben grds. erst mal nichts mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu tun - zumindest nichts mit den Höchstbeträgen.
                  Deshalb sollte in den Erläuterungen zum Bescheid auch etwas mehr stehen als nur der Hinweis auf die Maximalbeträge - z. B. ein Hinweis, dass die Zulage günstiger war als der Sonderausgabenabzug (denn die bereits ausgezahlte bzw. zustehende Zulage wird bei der Berechnung der Einkommensteuer wieder abgezogen).

                  "Beliebte" Fehler in der Anlage AV:
                  - Bestand Anspruch auf Kinderzulagen und wenn ja, wem wurden die zugerechnet?
                  - Wurde der richtige Wert in Zeile 10 eingetragen (ggf. mit dem Vorjahresbescheid vergleichen)?

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                    #10
                    AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

                    Danke für die schnellen Antworten! Ich habe noch einmal alles kontrolliert.
                    Es handelt sich definitiv um die Anlage AV. Lösche ich sie aus der Erklärung, stimmt die Berechnung.
                    In Zeile 8 habe ich "nein" angekreuzt.
                    In Zeile 9 habe ich angekreuzt, dass ich unmittelbar begünstigt bin.
                    In Zeile 10 steht das entsprechende Entgelt des Vorjahrs.
                    Die Angabe zum Riestervertrag haben sich seit Jahren nicht verändert.

                    Noch eine Ergänzung:
                    Als Begründung, warum die Beiträge zum Riester-Vertrag nicht berücksichtigt wurden, steht in den Erläuterungen der Steuererklärung, dass die Prüfung ergab, dass die gewährten Zulagen günstiger sind.
                    Wenn das so korrekt ist, warum kann Elster-Formular das nicht umsetzen?
                    Zuletzt geändert von DerSeemann74; 05.06.2018, 10:23.

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                      #11
                      AW: Bescheid weicht erheblich von der Elster-Berechnung ab

                      Schau mal genau in die Erläuterungen. Bei mir fehlte in einem Jahr der Riester und in den Erläuterungen stand, es lägen keine elektronischen Daten zum Riester vor.
                      Ich habe dann Einspruch eingelegt und den Ausdruck vom abgerufenen Beleg beigefügt, dann war die Sache erledigt.

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