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Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

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    Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

    Hallo,
    ich nutze elsterFormular mit authentifizierter Übermittlung. Für meine Eltern erstelle ich auch die Steuererklärung. Brauche ich dafür ein eigenes Zertifikat? Danke!

    #2
    AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

    Hallo josm,

    nein, das Zertifikat identifiziert den Datenübermittler und du könntest theoretisch für Bürger A bis Z übermitteln, haftest natürlich in gewisser Weise für den Inhalt.
    Aber für Familienangehörige bist du durch die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung oder die Abgabenordnung abgesichert.

    Tschüß

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      #3
      AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

      Zitat von josm Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich nutze elsterFormular mit authentifizierter Übermittlung. Für meine Eltern erstelle ich auch die Steuererklärung. Brauche ich dafür ein eigenes Zertifikat? Danke!
      Hallo, nein.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

        Danke für die schnellen Antworten :-)
        Nur zum Verständnis: wenn ich die Steuererklärung für meine Eltern mit meinem Zertifikat übermittle, ist denn für das Finanzamt erkennbar, dass dieses Zertifikat für eine andere Person ausgestellt wurde?

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          #5
          AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

          Spielt doch keine Rolle. Das Zertifikat kennzeichnet nur den DatenÜBERMITTLER. Ob der zufällig gleichzeitig AUCH Steuerpflichtiger ist oder nicht, ist doch Jacke wie Hose.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

            Hallo josm,

            schrieb ich doch im ersten Beitrag, das Zertifikat weist dich als Datenübermittler der Steuererklärung xyz aus.

            Tschüß

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              #7
              AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo josm,

              ..... haftest natürlich in gewisser Weise für den Inhalt. ......

              Tschüß
              Deswegen für mich nicht "Jacke wie Hose" :-)
              Anderes gefragt: bin ich als DatenÜBERMITTLER haftbar für den (rein hypothetischen) Fall, dass irgendetwas nicht stimmen sollte?
              Es gibt ja bei authentifizierter Übermittlung keine Unterschrift durch die Personen, für die die Erklärung übermittelt wird.

              Sorry, falls ich da eine vollkommen abwegige Überlegung habe :-)

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                #8
                AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

                Zitat von josm Beitrag anzeigen
                Deswegen für mich nicht "Jacke wie Hose" :-)
                Anderes gefragt: bin ich als DatenÜBERMITTLER haftbar für den (rein hypothetischen) Fall, dass irgendetwas nicht stimmen sollte?
                Es gibt ja bei authentifizierter Übermittlung keine Unterschrift durch die Personen, für die die Erklärung übermittelt wird.

                Sorry, falls ich da eine vollkommen abwegige Überlegung habe :-)
                Hallo, ich empfehle Dir ein Literaturstudium: Steuerdatenübermittlungsverordnung
                (Da werden Sie geholfen)
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

                  Hallo josm,

                  ich schrieb doch, dass für Familienangehörige die Sache abgesichert ist ->StDÜV will das lange Wort nicht noch einmal wiederholen und du wirst ja nicht unbedingt für Ulli Hoeneß die Steuererklärung abschicken.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

                    Danke!
                    ich werde gleich mal danach googeln :-)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Aber für Familienangehörige bist du durch die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung oder die Abgabenordnung abgesichert.
                      Man sollte aber die Familienangehörigen darüber informieren

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

                        Hallo,
                        ich dachte da eher so, dass die Familienangehörigen zum Zertifikatsinhaber kommen nach dem Motto ach kannst du mal.....

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Authentifizierte Übermittlung für weitere Personen

                          Übermittlung im Auftrag: StDÜV nennt sich das, für jeden!

                          Datenübermittlung im Auftrag
                          Im Fall der Übermittlung im Auftrag hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber
                          unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
                          Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen (§ 6 Abs. 2 StDÜV) und
                          gegebenenfalls zu berichtigen.
                          Der Dritte (Datenübermittler) kann die Erfüllung der Verpflichtung nach § 6
                          Abs. 2 StDÜV sowohl durch eigene Aufzeichnungen als auch durch einen vom
                          Auftraggeber unterschriebenen Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten
                          nachweisen.
                          Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins ist davon auszugehen, dass
                          eine von einer Person oder Gesellschaft im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes
                          (StBerG) übermittelte Steuererklärung tatsächlich von dem betreffenden
                          Steuerpflichtigen genehmigt worden ist.

                          ..und weil ich nichts von Angehörigen lese, gilt es wohl genauso
                          P.S. Bevor ihr euch die köppe einschlagt
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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