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Fehler in der Steuerberechnung / Kinderbetreuungskosten

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    Fehler in der Steuerberechnung / Kinderbetreuungskosten

    Guten Tag,
    ich habe einen Fehler in der Steuerberechnung durch Elsterformular festgestellt. Da ich keine Möglichkeit gefunden habe, dies über die Software zu melden, lege ich den Fehler in diesem Forum dar, in der Hoffnung, dass er hierdurch behoben werden kann.

    Es geht um die Angabe der Kinderbetreuungskosten in Anlage Kind.
    Hier habe ich auf Grund eines Kitawechsels zwei Angaben gemacht: Kita 1: 1448 Euro und Kita 2: 724 Euro.
    Bei der Übertragung ans Finanzamt wurde im Übertragungsprotokoll auch korrekt ausgewiesen: Gesamtaufwendungen der Eltern 2172 Euro.

    Bei der Berechung der Steuerschuld bzw. möglicher Nachzahlungen über Elsterformular, sind jedoch unter Kinderbetreuungskosten und Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben nur die 1448 Euro der ersten Kita angegeben, die Summe beider Kitas wird nicht berechnet.
    Hierdurch ist die ermittelte Rückzahlungssumme erwartungsgemäß falsch (zu niedrig).

    Eventuell ist bereits jemand auf ein ähnliches Problem gestoßen
    Ich hoffe es kann durch diese Meldung behoben werden
    Beste Grüße

    #2
    AW: Fehler in der Steuerberechnung / Kinderbetreuungskosten

    Dir ist aber schon bekannt, dass Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 EStG nur zu 2/3 als Sonderausgaben berücksichtigt werden?
    2/3 von 2172 € sind zufälligerweise 1.448 €.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler in der Steuerberechnung / Kinderbetreuungskosten

      Da ich keine Möglichkeit gefunden habe, dies über die Software zu melden, lege ich den Fehler in diesem Forum dar, in der Hoffnung, dass er hierdurch behoben werden kann.
      Das wäre, falls es sich tatsächlich um einen Fehler handeln sollte (2/3?), nicht der Fall. Das Forum hier ist ein Anwenderforum, Entwickler lesen hier allenfalls zufällig mit.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler in der Steuerberechnung / Kinderbetreuungskosten

        Hallo lunabelle,

        die Eingabehilfe sagt ja folgendes zu Kinderbetreuungskosten ->Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind und Kalenderjahr abziehbar.

        Das bedeutet in deinem Fall zwei Drittel der Gesamtaufwendungen sind zufällig genau 1448 Euro, also alles richtig im Programm.

        Tschüß

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