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Fehler bei Berechnung im Fall Kirchenaustritt und Kirchensteuer in der KAP

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    Fehler bei Berechnung im Fall Kirchenaustritt und Kirchensteuer in der KAP

    Hallo,

    es tritt ein Fehler bei Berechnung im Fall des Kirchenaustrittes und dennoch der Zahlung von Kirchensteuer bei den Kapitalerträgen auf.

    Hintergrund:
    Wir sind Ende 2015 aus der Kirche ausgetreten, unsere Bank hat aber auch für das Jahr 2016 die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet und abgeführt.

    Folgendes Problem:
    Es konnte keine Steuerberechnung durchgeführt werden

    AHW Abbruch-Hinweise
    Es wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer eingegeben, der Steuerpflichtige/Ehemann bzw. die Ehefrau ist jedoch nicht kirchensteuerpflichtig.
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

    Testweise habe ich dann die Kirchensteuer aus der KAP gelöscht und im Hauptvordruck "Sonderausgaben - Zeile 42" eingetragen, was so natürlich nicht korrekt ist.
    Zumindest erfolgte so eine Berechnung.

    Frage:
    Gibt es eine Behelfslösung und kann ich dennoch unsere Steuererklärung per Elster absenden, sodass das Finanzamt auch die Kirchensteuer erstattet ?

    Gruß & noch schöne Ostertage
    Heiko

    #2
    AW: Fehler bei Berechnung im Fall Kirchenaustritt und Kirchensteuer in der KAP

    Hallo,

    ElsterFormular kann - im Gegensatz zu den Sachbearbeitern - nicht jeden besonderen Einzelfall berücksichtigen.
    Und die widersprüchliche* Kirchenmitgliedschaft zählt wohl zu den Problemfällen.

    *widersprüchlich, weil nicht in der Kirche aber trotzdem Kirchensteuer bezahlt, das versteht die blöde Software nicht

    Imho müsste das aber maximal einen grünen Fehler erzeugen, richtig? Dann kannst du die Erklärung trotzdem abschicken.

    Für die Berechnung: Dein Test war goldrichtig, so bekommst du ein korrektes Ergebnis. Aber einreichen würde ich die Erklärung so nicht. EDIT: siehe weiter unten

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 16.04.2017, 23:41.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler bei Berechnung im Fall Kirchenaustritt und Kirchensteuer in der KAP

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Für die Berechnung: Dein Test war goldrichtig, so bekommst du ein korrektes Ergebnis. Aber einreichen würde ich die Erklärung so nicht.
      Verstehe ich nicht.
      Wenn für Kapitalerträge fälschlicherweise Kirchensteuer abgeführt wurde, sollte diese mit der Steuererklärung vollständig erstattet werden. Wird diese Kirchensteuer aber in Zeile 42 eingetragen, mindert sich (ggf. unter Berücksichtigung des Sonderausgaben-Pauschbetrages) nur das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag.

      Folglich wird nicht die komplette Kirchensteuer erstattet, sondern nur die Einkommensteuer im Rahmen des individuellen Grenzsteuersatzes gesenkt.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler bei Berechnung im Fall Kirchenaustritt und Kirchensteuer in der KAP

        Kirchenkapitalertragsteuer darf meiner Meinung in keinem Fall in Zeile 42 des HV eingetragen werden, da der Sonderausgabenabzug bereits dadurch bewirkt wurde,

        dass die Bank weniger als 25% Kapitalertragsteuer abgeführt hat. Das steht auch so in der Zeilenerläuterung und zusätzlich in der Ausfüllhilfe:

        Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist.

        Die Plausibilitätsprüfung läuft im Übrigen fehlerfrei durch, es gibt auch keinen grünen Hinweis.

        Die Steuerberechnung dürfte wohl daran scheitern, dass die Kapitalertragsteuer nachträglich auf 25% hochgesetzt werden müsste und das im Vorausberechnungsmodul einfach nicht hinterlegt ist.
        Das ist ja wegen der unterschiedlichen Kirchensteuersätze von 8% bzw. 9% möglicherweise auch gar nicht so einfach.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Fehler bei Berechnung im Fall Kirchenaustritt und Kirchensteuer in der KAP

          Hallo,

          >>>Verstehe ich nicht.

          Stimmt, war völlig falsch von mir, keine Ahnung was mich da geritten hat.
          Richtig wäre, die Kirchensteuer wegzulassen und am Ende selbst von der Elsterberechnung abzurechnen. Ob dann Elster aber auch die Abgeltungsteuer auf 25% hochsetzt (siehe Charlie24) kann ich auch nicht sicher sagen (bei Günstigerprüfung auf jeden Fall, bei Antrag Zeile 5 weiß ich aber nicht).


          >>>Das ist ja wegen der unterschiedlichen Kirchensteuersätze von 8% bzw. 9% möglicherweise auch gar nicht so einfach.

          Wieso denn nicht? Elster kennt doch das Bundesland und damit auch den Kirchensteuersatz.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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