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Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

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    Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

    Hallo,
    Ich hatte mit meinem vorherigen Arbeitgeber eine Rentenversicherung abgeschlossen, als Arbeitsentgeltumwandlung. Da mein neuer Arbeitgeber diese nicht weiterführen wollte habe ich sie aufgelöst und mir wur
    de der Betrag letztes Jahr ausgezahlt. Von der Versicherung wurde ich informiert, dass ich diese Zahlung melden muss. Ich habe mir Anlage R schon angesehen, weiß aber nicht welche Zeile die Richtige ist, weil es sich ja nicht um eine Rente handelt sondern um eine einmalige Zahlung.

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Gruß

    Linda

    #2
    AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

    Zitat von LindaSch Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Ich hatte mit meinem vorherigen Arbeitgeber eine Rentenversicherung abgeschlossen, als Arbeitsentgeltumwandlung. Da mein neuer Arbeitgeber diese nicht weiterführen wollte habe ich sie aufgelöst und mir wur
    de der Betrag letztes Jahr ausgezahlt. Von der Versicherung wurde ich informiert, dass ich diese Zahlung melden muss. Ich habe mir Anlage R schon angesehen, weiß aber nicht welche Zeile die Richtige ist, weil es sich ja nicht um eine Rente handelt sondern um eine einmalige Zahlung.

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Gruß

    Linda
    Hallo,

    auf dem Schreiben der Versicherung müssten erklärungen und Zeilenangaben der Anlage R erwähnt sein.
    Betrifft hauptsächlich Seite 2 der Anlage R

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

      auf dem Schreiben der Versicherung müssten erklärungen und Zeilenangaben der Anlage R erwähnt sein.
      Schön wäre es, wenn es immer so wäre, ist es aber erfahrungsgemäß nicht!

      Manchmal wird in solchen Abrechnungsschreiben ein Absatz aus § 22 EStG zitiert, auch das könnte die Zuordnung zu den richtigen Zeilen erleichtern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

        Hallo,

        Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Leider gibt es im Anschreiben keinen Hinweis, wie oder wo der Betrag anzugeben ist. Das wäre ein schöner Kundenservice gewesen. Es gibt aber den Hinweis zum Paragraph: §22 Nr. 5 Satz I EStG. Ich hatte das schon mal nachgeschlagen, aber mir hat das nicht weiter geholfen. Ich hoffe einem von Ihnen sagt das etwas.
        Gruß
        Linda

        - - - Aktualisiert - - -

        Ich sehe gerade an einer anderen Stelle im Schreiben steht § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG.

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          #5
          AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

          In § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG sind geregelt:

          1. Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse (inkl. Versorgungsausgleichskasse) oder aus einer Direktversicherung, die auf gefördertem Kapital beruhen.

          Sie unterliegen der vollen Besteuerung (Nr. 1 der Leistungsmitteilung) und sind in Zeile 31 der Anlage R einzutragen.

          2. Leistungen aus einem Pensionsfonds, wenn die Versorgungsleistungen aus einer Direktzusage/Unterstützungskasse steuerfrei nach § 3 Nummer 66 EStG auf den Pensionsfonds übertragen wurden:

          Sie unterliegen der vollen Besteuerung , aber Anwendung §§ 9a Satz 1 Nummer 1, 19 Absatz 2 EStG (Nr. 2 der Leistungsmitteilung) und sind in Zeile 32 der Anlage R einzutragen.

          Ich nehme stark an, dass 1. zutrifft, also Zeile 31!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

            Hallo,

            Zitat Charlie24: Ich nehme stark an, dass 1. zutrifft, also Zeile 31

            Die starke Annahme nützt nichts wenn sie falsch ist.
            Außerdem hat die TEin aktualisiert. (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG)

            @LindaSch
            Setz dich mit dem Anbieter in Verbindung

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

              Außerdem hat die TEin aktualisiert. (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG)
              Wenn sie das zu spät macht, kann ich auch nichts dafür! Meine Aussage bleibt aber trotzdem richtig!

              Denn § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG regelt nur den Anspruch auf die Leistungsmitteilung und nicht die Besteuerung:

              Satz 7: Bei erstmaligem Bezug von Leistungen, in den Fällen des § 93 Absatz 1 sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistung hat der Anbieter (§ 80) nach Ablauf des Kalenderjahres dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 je gesondert mitzuteilen
              Zuletzt geändert von Charlie24; 22.04.2017, 20:59. Grund: Ergänzt um den Inhalt von § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

                Vielen Dank für die Hilfe. Ich gehe auch davon aus, dass 1. zutrifft. Ich gleiche es Morgen nochmal mit meinen Unterlagen ab.

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                  #9
                  AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

                  Ich habe es geprüft und Nr. 1 stimmt, weil der Text so genannt wird.
                  Vielen Dank Charlie24

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                    #10
                    AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

                    Dann ist es ja gut! Naja, nicht wirklich gut, wenn man alles versteuern muss.

                    Ich habe mir soeben die Leistungsmitteilung meiner Schwester für deren Zusatzversorgung angesehen.

                    Da fehlt zwar bei der konkreten Leistungsnummer auch die Zeilenangabe der Anlage R, da stehen aber auf Seite 1 ausreichend Beispiele mit Zuordnung bestimmter Nummern
                    zu Zeilennummern und sogar Finanzamtskennzahlen der Anlage R.

                    Da kommt man eigentlich auf Anhieb zurecht, zumindest, was die Einträge in die Anlage R angeht.

                    Was dort allerdings gänzlich fehlt, ist ein Hinweis, dass die mitgeteilten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand gehören.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

                      Hallo,

                      folgendes Schreiben: Nummer 6 steht § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe b ….Einzutragen auf Seite 2 Zeile 46 der Anlage R zur EST-Erklärung: -xxx€


                      Muss ich den Betrag mit -Zeichen genauso eintragen ? nimmt es Elster so an ?



                      Dank im Voraus

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                        #12
                        AW: Rentenversicherung aufgelöst, Betrag wo eintragen?

                        Muss ich den Betrag mit -Zeichen genauso eintragen ? nimmt es Elster so an ?
                        Das kannst du doch selbst ausprobieren!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          ich muss mich in dieser Sache nochmals an Euch wenden. Es geht um

                          4 - Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen (zum Beispiel Renten aus Veräußerungsgeschäften)

                          Meine Frau hat auf ihren Antrag hin in einem Einmalbetrag die betriebliche Rentenversicherung ausgezahlt bekommen - § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe b.
                          Bisher wurde (2014) hier plädiert, die in Zeile 31 einzutragen, was m.E. für Elster 2022 nicht mehr gelten dürfte. Der Betrag ließe sich dort wohl eintragen, aber es muss ein Rentenbeginn eingetragen werden.
                          Dürfte demnach nicht mehr richtig sein.
                          Gibt es da einen neuen Eintragungsort bei ELSTER?

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                            #14
                            habe es selbst gefunden - da gibt es ein Formular R-AV / bAV

                            Kommentar


                              #15
                              ... da gibt es ein Formular R-AV / bAV
                              Genauso ist das !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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