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Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

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    Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

    Hallo zusammen,
    ich habe Ende 2016 meine freiberufliche Tätigkeit beendet und mache gerade meine EÜR fertig.
    Eine Rechnung, die im Dezember gestellt wurde, wurde leider erst am 19. Januar bezahlt. Mein Sachbearbeiter beim Finanzamt meinte, dass ich diesen Gewinn in den EÜR-Bogen als "Übergangsgewinn" eintragen muss.
    Kann mir jemand von euch sagen, ob ich den Rechnungsbetrag dort inklusive Mehrwertsteuer eintragen muss oder ohne Mehrwertsteuer? Und wenn er ohne Wehrwertsteuer eingetragen werden muss, wo wird diese dann aufgeführt?

    Ich hoffe sehr, dass mir jemand von euch helfen kann.

    Herzlichen Dank!

    Gardrossel

    #2
    AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

    ...ich habe gerade noch ein wenig gegoogelt und folgendes im Web gefunden:

    - Bei Betriebsaufgabe oder Geschäftsveräußerung muss zwingend von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung gewechselt werden. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die bisher unversteuerten Kundenforderungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

    - Ausnahme: Geschäftsveräußerung/Geschäftsaufgabe: Hier muss zum Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt von der Ist- zur Soll- Besteuerung gewechselt werden, damit die bisher unversteuerten Forderungen der Umsatzsteuer unterworfen werden. Mit dem Wechsel zur Soll-Besteuerung wird dann die laufende Besteuerung abgeschlossen.

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      #3
      AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

      Ist- und Sollbesteuerung betrifft die Umsatzsteuererklärung.

      EÜR ist die Gewinn-/Verlustrechnung für die Einkommensteuer. Bitte nichts vermischen!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

        Es kann auch sein, dass man bei einer Betriebsaufgabe zur Bilanzierung übergehen muss, bei Betriebsveräußerung ist das normalerweise so.

        EStR 4.5 Abs. 6

        http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/443548_4___5/

        Vielleicht besser, doch einen Steuerberater zu bemühen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

          Es geht um freiberufliche Tätigkeit und eine Rechnung, die offen ist.
          Wenn eine Bilanz zu erstellen wäre, hätte der Sachbearbeiter mit Sicherheit darauf hingewiesen.
          Das kann aus dem ganzen Sachverhalt nicht hergeleitet werden.

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            #6
            AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

            Der Sachbearbeiter hat vom Übergangsgewinn gesprochen. Den gibt es nur beim Wechsel der Gewinnermittlungsart.

            Hier kannst du dich ein wenig fortbilden:

            http://www.iww.de/pfb/steuergestaltu...stalten-f50236

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html

            § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 EStG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

              Und was die entsprechende Anwendung der Vorschriften auf Freiberufler angeht, musst du nur § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG lesen!

              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

                Als ich vor xx Jahren meine freiberufliche Tätigkeit aufgegeben habe, habe ich definitiv keine Bilanz erstellt.

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                  #9
                  AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

                  Nicht jeder beachtet seine steuerlichen Pflichten!

                  In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular zu Zeile 78 der Anlage EÜR, und diese Zeile meinte der Finanzbeamte, steht im 2. Absatz folgendes:

                  Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls hier (Zeile 78) einzutragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Nicht jeder beachtet seine steuerlichen Pflichten!

                    In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular zu Zeile 78 der Anlage EÜR, und diese Zeile meinte der Finanzbeamte, steht im 2. Absatz folgendes:

                    Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls hier (Zeile 78) einzutragen.
                    Hallo Charlie,
                    genau diese Zeile 78 meine ich. Dort trage ich den Rechnungsbetrag der zu spät gezahlten Rechnung ein. Aber was mache ich mit der Mehrwertsteuer? Addiere ich sie einfach zu der von mir errechneten Umsatzsteuer dazu, die ich an das Finanzamt für 2016 zahlen muss?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

                      Zitat von gardrossel Beitrag anzeigen
                      Hallo Charlie,
                      genau diese Zeile 78 meine ich. Dort trage ich den Rechnungsbetrag der zu spät gezahlten Rechnung ein. Aber was mache ich mit der Mehrwertsteuer? Addiere ich sie einfach zu der von mir errechneten Umsatzsteuer dazu, die ich an das Finanzamt für 2016 zahlen muss?
                      So würde ich das machen! Ob allerdings der Übergangsgewinn aufgrund der Schlussbilanz nur den einen Rechnungsbetrag umfasst, ist ein anderes Thema.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

                        Hallo Charlie24,
                        falls die Bemerkung von Ihnen
                        "Nicht jeder beachtet seine steuerlichen Pflichten!"
                        auf mich gemünzt sein sollte, stelle ich hiermit fest,
                        dass die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit ohne eine Schlussbilanz mit dem Finanzamt so abgesprochen war.
                        Gruß Xaver

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                          #13
                          AW: Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in 2016 (Istversteuerung und Umsatzsteuer)

                          ... dass die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit ohne eine Schlussbilanz mit dem Finanzamt so abgesprochen war.
                          Wenn es in einem Einzelfall vor Jahren konkrete Absprachen gab und ein Finanzamt auf die Schlussbilanz verzichtet hat, lässt sich daraus für einen anderen Fall ja nicht der Schluss ziehen,
                          dass bei Betriebsaufgabe von Freiberuflern generell auf die Umstellung der Gewinnermittlungsart zum Betriebsvermögensvergleich verzichtet wird.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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