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Studienkosten nachträglich geltend machen

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    Studienkosten nachträglich geltend machen

    Hallo zusammen,

    ich habe mich schon viel informiert zum Thema Studienkosten und der Möglichkeit, diese noch geltend zu machen. So ganz verstanden habe ich es aber nicht bzw. ist mir das praktische Vorgehen nicht so ganz klar.

    Hier erst einmal die Situation:
    Ich habe von 2007 bis 2014 studiert (Erststudium direkt nach dem Abi). In diesem Zeitraum habe ich insgesamt zweimal für ca. 6 Monate einen Minijob gehabt. Eine Steuererklärung habe ich in während meiner Studienjahre aber nie abgegeben. Meinen ersten "richtigen" Job habe ich 2015 angenommen, die entsprechende Steuererklärung für 2015 habe ich bereits abgegeben und meinen Steuerbescheid erhalten.

    Jetzt habe ich erfahren, dass man auch seine Studienkosten im Nachhinein geltend machen kann. Dazu habe ich einige Fragen und es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet:
    1. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nur die Kosten der letzten 7 Jahre geltend machen, also 2010 bis 2014?
    2. Will ich zum Beispiel die Kosten für 2010 geltend machen, muss ich dann im Nachhinein noch eine Steuererklärung für 2010 machen? Bzw. allgemein für jedes Jahr, von welchem ich die Kosten geltend machen möchte, nachträglich noch eine Steuererklärung einreichen? Oder gibt es eine Möglichkeit, die gesamten Kosten für diesen Zeitraum aufzulisten und mit einem Antrag geltend zu machen?
    3. Wie genau mache ich die Kosten geltend? So ganz genau habe ich das mit Verlustfeststellung, Verlustvortrag/-nachtrag nicht verstanden.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    #2
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen

    Nach der Gesetzeslage können die Kosten für ein Erststudium (direkt nach dem Abi) nur als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden.
    Daraus kann kein Verlust entstehen! Nur Werbungskosten können zu einem Verlustvortrag führen

    Das mit den Sonderausgaben ist jedoch rechtlich umstritten und derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

    Deshalb versuchen derzeit viele Studierende, zu einem Verlustvortrag zu kommen.

    Man muss für jedes Jahr einen eigenen Antrag stellen und seine Studiumskosten für das jeweilige Jahr dort in der Anlage N als Werbungskosten erklären.

    Wenn du die Forumsuche bemüht hättest, wärst du auf sehr viele Beiträge zu dem Thema gestoßen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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