Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuerbescheinigung und zwar:

    2016 hatte ich bis Ende März ein Kleingewerbe als Studentin und möchte das mit der Anlage G (das kenne ich schon aus dem Jahr 2015) deklarieren und ab April bin (nach dem ich mein Studium abgeschlossen habe) in ein Angestelltenverhältnis gewechselt und möchte dafür die Anlage N einreichen. Kann ich bzw. muss ich es irgendwie in der Bescheinigung deutlich machen, dass diese Tätigkeiten, nicht zeitgleich stattgefunden haben?

    Muss/kann ich zusätzlich vermerken, dass sich bei dem Kleingewerbe um eine studentische Nebentätigkeit handelte? Das weiß ich aus dem Steurjahr 2015 leider nicht mehr.

    Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

    Liebe Grüße
    Nika

    #2
    AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

    Hallo,
    Du füllst Anlage N und G aus (Bestandteil Deiner Einkommensteuererklärung).

    Im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung bist Du falsch, weshalb ich Dich verschiebe.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

      In der Lohnsteuerbescheinigung ist explizit der Zeitraum der Beschäftigung aufgeführt.
      Zuletzt geändert von XaverWdg; 22.04.2017, 20:41. Grund: Ergänzung

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

        Danke für das Verschieben. Meine Frage wurde aber nicht wirklich beantwortet. Es ist mir schon klar, dass ich beide Anlagen brauche - ich habe auch soweit alles fertig bei Elster, frage mich nur OB und ggf. WIE ich es vermerke, dass diese Tätigkeiten nicht gleichzeitig stattgefunden haben.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        In der Lohnsteuerbescheinigung ist explizit der Zeitraum der Beschäftigung aufgeführt.
        Ok, danke. Da schaue ich nach... hab es anscheinend nicht gesehen.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

          In der Anlage G kannst Du genau die Art des Gewerbes beschreiben.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

            Zitat von dpalka Beitrag anzeigen
            Danke für das Verschieben. Meine Frage wurde aber nicht wirklich beantwortet. Es ist mir schon klar, dass ich beide Anlagen brauche - ich habe auch soweit alles fertig bei Elster, frage mich nur OB und ggf. WIE ich es vermerke, dass diese Tätigkeiten nicht gleichzeitig stattgefunden haben.
            Hallo,

            die Besteuerung erfolgt für ein gesamtes Jahr.
            Daher ist der Zeitraum der jeweiligen Beschäftigung vollkommen unerheblich.
            Zum Hinweis studentische Nebentätigkeit:
            Glaubst du Studenten werden steuerlich anders behandelt?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

              Wenn Sie wollen, können Sie da ja auch einen Zeitraum angeben.
              So in der Art "beschäftigt als ... an der Uni ... vom ..... bis ... .

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

                Danke für alle Antworten und Hinweise. Ich bin einfach etwas überfordert, deswegen scheinen Ihnen die Fragen vielleicht dumm. Aber wenn ich alles wissen würde, würde ichn nicht fragen und wenn ich es schlauer/kürzer/genauer formulieren könnte, hätte ich es wahrscheinlich er-googlen können.

                Danke für die Hilfe.

                Beste Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage G und N - wie geltend machen, dass nicht zeitgleich?

                  Zitat von dpalka Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,

                  ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuerbescheinigung und zwar:

                  2016 hatte ich bis Ende März ein Kleingewerbe als Studentin und möchte das mit der Anlage G (das kenne ich schon aus dem Jahr 2015) deklarieren und ab April bin (nach dem ich mein Studium abgeschlossen habe) in ein Angestelltenverhältnis gewechselt und möchte dafür die Anlage N einreichen. Kann ich bzw. muss ich es irgendwie in der Bescheinigung deutlich machen, dass diese Tätigkeiten, nicht zeitgleich stattgefunden haben?

                  Muss/kann ich zusätzlich vermerken, dass sich bei dem Kleingewerbe um eine studentische Nebentätigkeit handelte? Das weiß ich aus dem Steurjahr 2015 leider nicht mehr.

                  Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

                  Liebe Grüße
                  Nika
                  Hallo Nika,
                  ein (Klein-)Gewerbe findet sich nirgens in einer Lohnsteuerbescheinigung. -> Anlage G
                  Das Angestelltenverhältnis gehört in Anlage N.

                  Beides kannst Du parallel ausfüllen. Niemand hat das Wort d.. genannt, ausser Dir.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X