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UST Konsolidierung aus Anlage V mit

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    UST Konsolidierung aus Anlage V mit

    Thema: UST Konsolidierung aus Anlage V mit anderer selbstständiger Tätigkeit

    In dem im folgenden verlinkten Beitrag wurde festgestellt, dass die Umsatzsteuer (bei nicht von der Umsatzsteuer befreiter Vermietung) mit der Umsatzsteuererklärung aus anderer Selbstständiger Tätigkeit konsolidiert (zusammengefasst) werden muss.
    https://forum.elster.de/anwenderforu...n&goto=newpost
    Die "Hilfe" des ElsterFormulars lässt dazu leider jeden Hinweis vermissen.
    Zumal ich glaube, dass ich nicht der einzige ElsterFormularBenutzer bin, den dieses Problem betrifft, führe ich die Unterhaltung hier im "Allgemein-Unterforum" fort …

    @Ronald_Fe
    re: "konsolidierte Umsatzsteuererklärung"
    Z.B. in diesem Beitrag steht jemand vor vergleichbarem Problem …
    https://www.gruenderlexikon.de/ratge...euererklaerung
    Seine Bedenken teile ich, und ich hätte nicht gedacht, dass das FA zu so einem Mischmach nötigt.

    "im EOP die konsolidierten Werte selbst erfassen"
    EOP ? Das würde wohl bedeuten noch ein drittes Programm für die Steuererklärung zu bemühen. Der Übersicht ist das sicherlich nicht dienlich, und mangels fehlender Inkompatibilität und fehlender Datenübernahme-Schnittstellen führt das den "Komfort" der digitalen Steuererklärung ad Absurdum. Wenn man bedenkt welche Synchronisierungsmöglichkeiten die digitale Technik bietet, dann ist das, was der Fiskus hier veranstaltet, ja bestenfalls als hinterweltlich zu bezeichnen. Tse tse tse … :-(

    @Beamtenschweiss
    re: "Hierbei wäre für jedes Gewerbe / Tätigkeit eine eigene EUR einzureichen. In deinem Fall haben also die Einkünfte aus der Vermietung (Anlage V) nichts mit deiner EUR zu tun."

    Das FA hatte mir ja bereits schriftlich geantwortet, dass ich die Berechnung aus Vermietung nicht in meine EüR eintragen soll, sondern in die Anlage V.
    Ich gehe daher davon aus, dass die Anlage-V die Vermietungs-EüR ersetzt … Bzw. die Einnahmen, AfA-Berechung, und andere Werbungskosten sind ja bereits im einfachen Exel-Format vorhanden, und bei Anfrage nachzureichen.

    "Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen. Alle Umsätze und Vorsteuern egal aus welchem deiner Tätigkeitsbereiche gehören in eine Umsatzsteuererklärung."

    Das habe ich nach vielen "am Thema vorbei Kommentaren" (wie @Ronald_Fe ganz richtig erkannt hat) nun letztendlich auch in Erfahrung bringen können.
    Ursprünglich erwartet hatte ich allerdings, dass die Konsolidierung der UST, nach Datenversand aus dem ElsterFormular, beim FA stattfindet.

    @Charlie24
    Vielen Dank für deine Taxpool (Buchalterprogramm mit Elster UST Versand) Recherche.
    Diese Konsolidierung der UST zweier Firmen (freiberuflich und Vermietung) wäre also eine Möglichkeit für einen zusammengefassten UST Erklärungsversand. Prima :-)

    "Dass die Jahresergebnisse der Vermietungs-Firma händisch in die Anlage V übernommen werden müssen, damit wirst du leben können."

    Ich denke, ich werde es andersrum machen (müssen). Also ich trage die zusammengefassten Werte aus der Anlage V in eine ganz einfache, neue Firmen-EüR ein, so dass die UST am Ende stimmt. Dann kann ich die UST Erklärung aus meiner freiberuflichen Tätigkeit konsolidiert versenden.
    Andersrum gäbe es Probleme mit den Werten aus meiner freiberuflichen Tätigkeit, weil dort auch Gebäudewerte erfasst sind (mein betriebliches Tonstudio), die ja, wie du recherchiert hast, sonst nicht erfasst würden.

    Ich warte aber vorerst noch auf die Antwort des Taxpool-Programm Supports. Vielleicht gibt es ja noch einen besseren Weg …

    LG
    Zuletzt geändert von foh; 24.04.2017, 15:15. Grund: Thema wurde nicht vollständig übernommen

    #2
    AW: UST Konsolidierung aus Anlage V mit

    Dein Hauptberuf scheint dich momentan nicht wirklich auszulasten!

    Dass die kostenlosen Elster-Anwendungen der Finanzverwaltung in nächster Zeit in Richtung auf eine konsolidierte Umsatzsteuererklärung hin weiter entwickelt werden, erscheint mir unwahrscheinlich.

    Es gibt kommerzielle Buchhaltungssoftware, die das bereits heute grundsätzlich kann.

    Perfekt und für jede Konstellation scheint es aber noch nirgendwo zu funktionieren, das ist zumindest mein Eindruck.

    Hier im Anwenderforum hast du bereits die Hilfestellung bekommen, die ein Anwenderforum leisten kann und darf, mehr kannst du nicht erwarten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: UST Konsolidierung aus Anlage V mit

      re: "Dein Hauptberuf scheint dich momentan nicht wirklich auszulasten!"

      Wie das mit kreativen Berufen eben so ist ... wenn man den Kopp mit anderen (Steuer) Dingen voll hat, dann müssen diese erstmal freigeräumt werden.
      Ich wollte eigentlich niemals etwas mit Steuerthemen zu haben. Daher hatte ich bis 2007 einen Steuerberater, dem ich voll vertraute.
      Aber naja, Vertrauen ist gut, Kotrolle ist besser ... wie sich nach der Betriebprüfung 2007 herausstellte.
      Anschließend habe ich dann konrolliert, was mich über ein Jahr kostete um das alles überhaupt ersteinmal zu verstehen.
      Zumal ich danach genug Wissen hatte um meine Steuererklärung auch selber zu machen, habe ich das dann auch so gemacht, und zwar wesentlich korrekter als der STB. Außerdem war es für die folgenden 10 Jahre weniger Aufwand die Erklärung gleich selber zu erstellen, als die Daten und alle Erklärungen einem STB zu vermitteln.
      Nun kommt eben eine Veränderung in meinem Steuerablauf hinzu, durch die ich mich einmal durchbeißen muss bis es dann wieder routiniert ablaufen kann ...

      Danke jedenfalls für die Hinweise soweit.
      LG

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