Hallo,
ich habe während meines Zweitstudiums Praktika absolviert, diese möchte ich gerne in irgendeiner Form unter den Werbungskosten für das Steuerjahr 2015 bzw. 2016 aufführen.
Es handelte sich dabei um:
1. ein Pflichtpraktikum
2. ein freiwilliges Praktikum
Für mich stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen ich:
a) Reisekosten statt Fahrtkosten angeben kann
b) Verpflegungsmehraufwendungen (>8h täglich) geltend machen kann.
Ich hoffe das ist noch nicht zu individuell.
MfG
Student0815