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Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

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    Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

    Dieser Beitrag wird neu erstellt weil ich vorher falsch unterwegs war, sorry

    Nun zu meinem Problem für Steuerjahr 2016 in Elsteronline

    Ich habe in Anlage AV Zeile 4 Sozialversicherungsnummer, Zeile 6 Anzahl der Verträge, Zeile 7 Beiträge ausgefüllt. Bei Zeile 8 habe ich auf die Frage ob es Änderungen zum Vorjahr gibt mit nein geantwortet und für meine Frau die keinen Vertrag hat mit "keine Angaben"
    Für mich habe ich im nächsten Formular unmittelbar begünstigt angehakt. Da meine Frau nicht arbeitet und wir zusammen veranlagt sind sonst nichts.
    Die Prüfung ergab keine Fehler, die Steuerberechnung kann dann aber nicht ausgeführt werden.

    Fehlermeldung: Anlage AV: Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar
    oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern. Ich komme hier nicht weiter und benötige Hilfe!

    LG Jabide

    #2
    AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

    Dann frag ich nochmal wie vorher schon:

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Habt Ihr Kinder? Welche Eintragungen hast Du dazu gemacht? Das wissen wir doch nicht!

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      #3
      AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

      Ja einen Sohn volljährig aber unter 25, habe für das erste Halbjahr Schule angegeben. Nach der Schule war er krank hat somit nichts neues angefangen, hier weiß ich nicht was ich eintragen soll, arbeitssuchend war er nicht gemeldet.

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        #4
        AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

        Kann es sein dass es sich bei der Fehlermeldung

        Zitat von jabide Beitrag anzeigen
        Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar
        oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern.
        eigentlich um zwei Fehlermeldung handelt, die Du selbst in einem Satz zusammengefasst hast?

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          #5
          AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

          Es steht so in einem Satz. Ich habe eben den Vollen Zeitraum für die Schule angegeben, die Fehlermeldung bleibt gleich.

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            #6
            AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

            Ja einen Sohn volljährig aber unter 25, habe für das erste Halbjahr Schule angegeben. Nach der Schule war er krank hat somit nichts neues angefangen, hier weiß ich nicht was ich eintragen soll, arbeitssuchend war er nicht gemeldet.
            Das hat aber jetzt mit der Anlage AV überhaupt nichts zu tun, sondern betrifft doch die Anlage Kind!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

              Genau diese Fehlermeldung bekomme ich, wenn ich in der Anlage AV die Zeile 20 statt 21 ausfülle. Grundsätzlich steht ja die Kinderzulage der Mutter zu, die aber in diesem Fall nicht begünstigt ist.
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 30.04.2017, 22:30.

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                #8
                AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                ... wenn ich in der Anlage V die Zeile 20 statt 21 ausfülle
                Du meinst sicher die Anlage AV! In Zeile 21 gehört das Kind in seinem Fall doch auch eingetragen. Nicht, weil die Mutter nicht unmittelbar begünstigt ist, sondern weil sie überhaupt keinen eigenen Riester-Vertrag hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du meinst sicher die Anlage AV!
                  lso gut. Dnn muss ich ds noch berichtigen

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                    #10
                    AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                    Hallo,

                    ich habe das Kind nun in der Anlage AV in die Zeile 21 eingetragen, der Fehler ist nun weg.
                    Habe das falsch interpretiert, vielen Dank für die Hilfe.
                    Jetzt bleibe nur noch die Frage wo ich das zweite Halbjahr für den Sohn eintrage, wo er krank war aber nicht arbeitssuchend oder in der Schule.
                    Oder trage ich für die zweite Hälfte nichts ein?

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                      #11
                      AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                      Wurde denn weiter Kindergeld bezogen?

                      Krankheit ist ja zunächst keine Behinderung und deshalb zunächst kein Grund für eine Fortdauer der Kindergeldberechtigung oder für den Kinderfreibetrag.

                      Unschädlich wären 4 Monate Unterbrechung zwischen 2 Ausbildungsabschnitten gewesen, unschädlich wäre auch, wenn er trotz Bewerbung keinen Ausbildungsplatz bekommen hätte.
                      6 Monate sind für die Unterbrechung aber 2 Monate zu viel.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                        Ja, die Zahlung läuft weiter, gab auch keinen Einwand nach der Prüfung.

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                          #13
                          AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                          Zitat von jabide Beitrag anzeigen
                          Ja, die Zahlung läuft weiter, gab auch keinen Einwand nach der Prüfung.
                          Aber wenn du dir die Zeilen 17 bis 22 der Anlage Kind genau anschaust, kommt da eine gewöhnliche Erkrankung nicht vor.

                          Den Schulbesuch darfst du nicht einfach verlängern, das wäre eindeutig Betrug.

                          Von welchem Tatbestand geht denn die Familienkasse aus?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                            Tatbestand ist gut, er war auf Kur, das wurde auch berichtet.

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                              #15
                              AW: Abbruch bei der Steuerberechnung Kennzeichnung Art Begünstigung Riester-Rente

                              Aber Kur kann da nun mal nicht angekreuzt werden! Ist er denn inzwischen (hoffentlich) wieder gesundet?

                              Wenn euer Einkommen nicht überdurchschnittlich war, spielt es ja keine Rolle, wenn man da nur ein halbes Jahr einträgt.

                              Den Kinderfreibetrag für den Soli gibt es auch in diesem Fall für das gesamte Jahr, für die Kinderzulage bei Riester ist es auch unerheblich, da genügt ein Monat mit Kindergeldanspruch.

                              Ich kann dir jedenfalls nicht sagen, was du für das 2. Halbjahr da richtigerweise ankreuzen sollst.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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