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Korrektur Feststellungserklärung + Einkommenssteuererklärung 2015

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    Korrektur Feststellungserklärung + Einkommenssteuererklärung 2015

    Hallo Zusammen,

    beim Erstellen der Feststellungserklärung für 2016 ist mir aufgefallen, dass wir in 2015 die Angaben zu den Ausgaben falsch gemacht haben. Haben zu wenig angegeben. Können wir das nachträglich korrigieren?

    Vielen Dank für eure Antworten!
    Viele Grüße
    Eisdorn

    #2
    AW: Korrektur Feststellungserklärung + Einkommenssteuererklärung 2015

    Haben zu wenig angegeben. Können wir das nachträglich korrigieren?
    Wenn der Feststellungsbescheid, der als Grundlagenbescheid auch für die Einkommensteuer gilt, bereits bestandskräftig ist, könnt ihr das nicht mehr korrigieren.
    Bestandskraft tritt 1 Monat nach Zugang des Bescheides ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Korrektur Feststellungserklärung + Einkommenssteuererklärung 2015

      Zitat von Eisdorn Beitrag anzeigen
      Hallo Zusammen,

      beim Erstellen der Feststellungserklärung für 2016 ist mir aufgefallen, dass wir in 2015 die Angaben zu den Ausgaben falsch gemacht haben. Haben zu wenig angegeben. Können wir das nachträglich korrigieren?

      Vielen Dank für eure Antworten!
      Viele Grüße
      Eisdorn
      Wenn der Bescheid für 2015 bestandkräftig ist, sehe ich da keine Chance.
      Siehe: Rechtsbehelfsbelehrung und Suche nach: bescheidänderung nach bestandskraft
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Korrektur Feststellungserklärung + Einkommenssteuererklärung 2015

        Danke für die Antwort! Das wär natürlich ganz schlecht. Haben Angaben aus dem Vorjahr übernommen und diese waren nur für 3 Monate!!😩 Werd morgen mal anrufen und fragen...vielleicht sind sie ja kulant!?

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          #5
          AW: Korrektur Feststellungserklärung + Einkommenssteuererklärung 2015

          Kulanz ist bei der Änderung von Steuerbescheiden selten, das ist in der Abgabenordnung alles ziemlich strikt geregelt.

          https://dejure.org/gesetze/AO/172.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Korrektur Einkommenssteuererklärung 2015

            Hallo,

            bei mir ist es genau anders herum. Ich habe im Juli 2016 eine Gehaltskorrektur für Juni 2015 (nachträgliche Sonderzahlung) bekommen. Wie soll ich das nun in Elster für 2016 eintragen?

            Gruß aus Berlin

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              #7
              AW: Korrektur Einkommenssteuererklärung 2015

              Zitat von ssh95 Beitrag anzeigen
              Hallo,

              bei mir ist es genau anders herum. Ich habe im Juli 2016 eine Gehaltskorrektur für Juni 2015 (nachträgliche Sonderzahlung) bekommen. Wie soll ich das nun in Elster für 2016 eintragen?

              Gruß aus Berlin
              Hallo,

              dann hast du zuviele Ausgaben in deiner Feststellungserklärung angegeben?
              Antwort siehe oben

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Korrektur Feststellungserklärung + Einkommenssteuererklärung 2015

                bei mir ist es genau anders herum. Ich habe im Juli 2016 eine Gehaltskorrektur für Juni 2015 (nachträgliche Sonderzahlung) bekommen. Wie soll ich das nun in Elster für 2016 eintragen?
                Wieso hängst du dich hier dran? Deine Frage hat doch mit dem Problem des TE überhaupt nichts zu tun! Eine Feststellungserklärung machst du auch nicht!

                Je nach verwendeter Elster fügt man eine 2. Lohnsteuerbescheinigung oder einen Eintrag unter Steuerklasse 6 hinzu.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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