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Belege und Nachweise

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    Belege und Nachweise

    Hallo zusammen,

    wie sollte man mit Nachweisen für angefallene Kosten in Anlage N am Besten umgehen?
    Sollte man den MA beim Finanzamt von vorn herein mit allen Belegen bombardieren, die ich als wichtig erachte oder die Steuererklärung elektronisch übermitteln und darauf warten, dass das Finanzamt schreibt "Es fehlen Nachweise für xyz bitte reichen Sie diese nach".

    Oder wird bei fehlenden Belegen der Posten einfach abgelehnt? Die meisten Belege sind bei mir elektronisch und ich könnte mir Zeit, Druckertinte, Papier und Porto sparen, wenn ich nur gezielt auf die wünsche des Finanzamtes eingehe.


    MfG
    Student0815

    #2
    AW: Belege und Nachweise

    Das Merkblatt zur Belegeinreichung findest du hier:

    https://www.elster.de/download/Merkb...nde_Belege.pdf

    Je detaillierter deine Einträge in der Erklärung sind, umso weniger Belege wird das Finanzamt verlangen.

    Wenn du nicht ohnehin Pflichtbelege einreichen musst, wie z. B. Spendenbescheinigungen macht es Sinn, abzuwarten, ob das Finanzamt überhaupt Belege haben will.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Belege und Nachweise

      Es handelt sich eher um Studiengebühren und Bewerbungskosten etc.
      Dann werde ich abwarten bis die Damen und Herren vom Finanzamt sich bei mir melden.

      Erneut vielen Dank.

      Kommentar


        #4
        AW: Belege und Nachweise

        Ab dem Kalenderjahr 2017 müssen weniger Belege eingereicht werden.
        Manche Bundesländer haben das auch auf 2016 ausgedehnt.

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          #5
          AW: Belege und Nachweise

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Ab dem Kalenderjahr 2017 müssen weniger Belege eingereicht werden.
          Manche Bundesländer haben das auch auf 2016 ausgedehnt.
          Es ist kein Fehler, sich nach dem von Charlie verlinkten Merkblatt zu richten.

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