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Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G / S

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    Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G / S

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich wollte die erste Steuererklärung für meine kleine 2er GbR abgeben, jedoch sind nun doch noch einige Fragen aufgetaucht, welche ich ohne fremde Hilfe wohl nicht beantwortet bekomme.

    Frage...

    ... (1) Ich nehme an, dass bei der ESt1B (gesonderte und einheitliche Feststellung) die Steuernummer der GbR anzugeben ist, nicht die persönliche, ist das korrekt?

    ... (2) Ist die ESt1B inkl. zugehörigen Anlagen aller Gesellschafter FB + FE von jedem Gesellschafter abzugeben oder reicht es, wenn sie nur einer zusammen abgibt?

    ... (3) In Welches Formular und Feld trage ich die Einlagen (z.B. Startkapital) ein, welche die Gesellschafter zu Beginn in die GbR eingezahlt haben?

    ... (4) In die ESt1B bei Anlage FE ist u.a. der Gewinn einzutragen, wo wird der Gewinn eingetragen, wenn er nicht einem Berechnungsschlüssel entspricht, sondern durch anderweitige Berechnung ermittelt wurde, weiterhin in Zeile 5 oder vollständig in Zeile 6?

    ... (5) Verwendet man bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage S oder G? Die Anlage G würde ja Sinn machen, da es sich in unserem Fall um einen Gewerbebetrieb handelt, diverse Internetseiten schreiben jedoch man solle nur die Anlage S bei einer GbR verwenden, aber weshalb denn?

    ... (6) Diverse Internetseiten schreiben auch, man solle einmal die Anlage G abgeben für die Firma und jeder Gesellschafter soll zusätzlich die Anlage S abgeben. Das hört sich für mich nach totalen Schwachsinn an oder ist das etwa doch korrekt?


    Über eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr erfreut.
    Zuletzt geändert von ElstarUser; 06.05.2017, 04:32.

    #2
    AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G /

    Du kannst die Feststellungserklärung nicht mit ElsterFormular machen. Sie wird dort nicht angeboten. https://www.elster.de/elster_land_nw.php#

    Die GdbR gibt auch keine Einkommensteuererklärung ab.

    Selbständige Einkünfte gehören in die Anlage S, gewerbliche in die Anlage G

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      #3
      AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G /

      Die ESt1B (gesonderte und einheitliche Feststellung) ist eine Erklärung der Gesellschaft/Gemeinschaft, sie wird unter der Steuernummer der Gesellschaft/Gemeinschaft eingereicht.

      Das Ergebnis ist die Aufteilung der Gewinne/Verluste zwischen den Gesellschaftern. Seinen festgestellten Anteil übernimmt dann jeder für sich in die Anlage G seiner Einkommensteuererklärung.

      Die Feststellungserklärung ermöglicht auch Gewinnverteilungen nach Sonderschlüsseln (Anlage FE 1)
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G /

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die ESt1B (gesonderte und einheitliche Feststellung) ist eine Erklärung der Gesellschaft/Gemeinschaft, sie wird unter der Steuernummer der Gesellschaft/Gemeinschaft eingereicht.

        Das Ergebnis ist die Aufteilung der Gewinne/Verluste zwischen den Gesellschaftern. Seinen festgestellten Anteil übernimmt dann jeder für sich in die Anlage G seiner Einkommensteuererklärung.

        Die Feststellungserklärung ermöglicht auch Gewinnverteilungen nach Sonderschlüsseln (Anlage FE 1)
        Vielen lieben Dank für die Antwort, das hat mich schon mal ein Stückchen weitergebracht.

        Zusammengefasst:

        (1) Die ESt2B ist für die GbR also wird die Steuernummer der GbR verwendet.
        (2) Die ESt2B wird nur einmal abgegeben, da die GbR ja auch nur einmal existiert.
        (5+6) Ebenso wie ich es mir schon gedacht hatte. Also keinen Unterschied zu einem Einzelunternehmen, folglich keine Besonderheiten, alles erfolgt nach logischem Menschenverstand.

        Offen bleiben nur noch die Fragen, wie und wo die Einlagen wie das Startkapital eingetragen werden und ob der unverteilte Gewinn in der Anlage FE1, welcher nicht mit einem Schlüssel ermittelt wurde/wird, in Zeile 5 oder 6 eingetragen werden muss.

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          #5
          AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G /

          Wie gesagt, das geht mit ElsterFormular nicht. Und Du fragst ja im Unterforum ElsterFormular.

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G /

            Offen bleiben nur noch die Fragen, wie und wo die Einlagen wie das Startkapital eingetragen werden und ob der unverteilte Gewinn in der Anlage FE1 ...
            Das Erklärungsformular heißt ESt 1 B und nicht ESt 2 B!

            Wie wird denn der Gewinn ermittelt? Einnahmeüberschussrechnung oder Bilanzierung?

            Was verstehst du unter unverteiltem Gewinn?

            In der Feststellungserklärung sind Angaben zur Aufteilungsquote zu machen, entweder nach gezeichnetem/eingezahltem Kapital oder nach Bruchteilen.
            Dafür gibt es die Anlagen FB. Daraus ergibt sich normalerweise der Gewinnverteilungsschlüssel
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Fragen bezüglich erster Steuererklärung einer GbR mit ESt1B und ESt1A Anlage G /

              Zitat von ElstarUser Beitrag anzeigen
              Hallo liebe Gemeinde,

              fremde Hilfe nicht beantwortet bekomme.
              Über eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr erfreut.
              Dazu sollten Fragen der Vorposter auch beatwortet werden, weshalb ich Dich verschob! EF ist nicht Dein zutreffendes Unterforum.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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