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Unterkunftspauschale Auslandstudium

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    Unterkunftspauschale Auslandstudium

    Hallo,

    ich war 2011 für ein Masterstudium ein halbes Jahr in London.
    Ich hatte in meinem vor wenigen Tagen ans Finanzamt gesendeten Verlustvortag als Werbekosten u.a. meine dortige Miete im Studiwohnheim festgehalten (etwa 3500 EUR).
    Nun habe ich gesehen, dass es neben der mir bekannten Verpflegungspauschale auch eine Unterkunftspauschale gibt, die in meinem Fall deutlich höhere Werbekosten darstellen würden.

    Hierzu hätte ich einige Fragen:
    1- Ist denn diese Unterkunftspauschale auch für Studenten ansetzbar?
    2- Und wenn ja, ähnlich wie bei der Verpflegungspauschale max. 3 Monate oder uneingeschränkt?
    3- Sollte ich das Finanzamt kontaktieren, dass sie meinen Antrag ignorieren sollen und ich einen neuen erstellen werde oder muss ich auf den Bescheid warten, den ich dann anfechte.
    4- Wenn ich dann auf einen Verlustvortag mit Werbekosten von etwa 20.000 EUR komme, wird dieser nur mit dem Einkommen von 2012 verrechnet (Berufseinstieg) oder auch mit 2013, da das Einkommen in 2012 geringer war als ein möglicher Verlustvortrag mit 20.000 EUR.
    5- Für 2012 habe ich bereits einen Bescheid über Einkommenssteuer erhalten, würde ich die dennoch die restliche festgesetzte Steuer erhalten?


    Vielen Dank vorab.

    #2
    AW: Unterkunftspauschale Auslandstudium

    Das hat jetzt wieder mal mit Elster gar nix zu tun. Ich würde an Deiner Stelle die fehlenden Werbungskosten mit formlosem Schreiben nacherklären. Werbekosten wirst Du nicht haben, nehm ich an.

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      #3
      AW: Unterkunftspauschale Auslandstudium

      Bevor du da jetzt die Pferde scheu machst!

      Diese Unterkunftspauschale hat nur für Arbeitgeber Relevanz. Für Steuerpflichtige gelten die tatsächlichen Unterkunftskosten.

      Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 LStR und Rz. 123 des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2014 BStBl I S. 1412).

      Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Absatz 2 LStR und Rz. 112 des BMF-Schreibens Seite 3 vom 24. Oktober 2014 BStBl I S. 1412).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Unterkunftspauschale Auslandstudium

        Recht herzlichen Dank für die Info.

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