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Verlustvortrag trotz Elterngeld?

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    Verlustvortrag trotz Elterngeld?

    Hallo zusammen,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mein Freund ist Promotionsstudent und muss für 2016 eine Steuererklärung abgeben, da wir 2016 Eltern geworden sind und er zwei Monate Elterngeld bezogen hat (insges. 600 Euro). Er hat zwar noch einen Hiwi-Job, verdient aber nur rund 7.000 Euro jährlich (Steuerklasse 1), sodass er bislang keine Steuererklärung abgeben musste.
    Ich frage mich nun, ob er mit der diesjährigen Steuererklärung auch einen Verlustvortrag geltend machen kann. Er hätte Fachliteratur im Wert von rund 300 Euro abzusetzen, mehr wäre bei ihm nicht möglich. Müssen diese 300 Euro seine Einkünfte übersteigen oder zählen die 7.000 Euro hierfür nicht? Zählt dann das Elterngeld?

    Leider habe ich keine Antwort auf diese Frage im Forum gefunden. Es wäre ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte.

    #2
    AW: Verlustvortrag trotz Elterngeld?

    Hallo Pearljane,

    ein Verlust kann nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, das dürfte in deinem geschilderten Fall ja nicht zutreffen -> 7000 Euro lt. Lohnsteuerbescheinigung, 600 Euro Elterngeld, gezahlte Versicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden als Sonderausgaben noch abgezogen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Verlustvortrag trotz Elterngeld?

      Alles klar, danke!

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        #4
        AW: Verlustvortrag trotz Elterngeld?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        gezahlte Versicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden als Sonderausgaben noch abgezogen
        ... können aber auch im Extremfall nicht zum Verlust führen

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          #5
          AW: Verlustvortrag trotz Elterngeld?

          Bei nur 300 € belegbaren Werbungskosten kommt doch ohnehin die Arbeitnehmerpauschale zur Anwendung, also 7.000 € Arbeitslohn minus 1.000 € verbleiben immer noch 6.000 € positive Einkünfte.

          Da sind wir vom Verlustvortrag doch noch sehr weit weg, Steuern fallen aber auch nicht an!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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