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Ist Freundin eine "außergewöhnliche Belastung" nach Ablauf der Elterngeldphase?

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    Ist Freundin eine "außergewöhnliche Belastung" nach Ablauf der Elterngeldphase?

    Hallo!

    Ich hab schon länger über google gesucht aber keine vergleichbare Frage gefunden:

    Ich bin gerade dabei meine Einkommensteuererklärung für 2016 zu machen und frage mich, ob ich "Unterhalt" für meine Freundin angeben kann, da sie kostenintensive Versicherungen (private (Riester-) Rentenversicherung, BUV usw.) hat. Wir sind nicht verheiratet, wohnen zusammen in einer Wohnung und haben im August 2015 ein Kind bekommen. Seitdem hat sie bis Juli '16 Elterngeld (insgesamt ca. 9800€) bekommen, ist bis August '17 in Elternzeit und hat in 2016 nicht gearbeitet. Ab August '16 übernehme ich also monatlich ca. 600€ zusätzlich zu den anderen Ausgaben (Miete, Lebensmittel etc.). Da meine Freundin in 2016 keine Steuern gezahlt hat, kann sie in ihrer Steuererklärung natürlich viel angeben, aber keine Steuern wiederbekommen.

    Meine Frage ist nun, ob ich davon irgendetwas in meiner Steuererklärung angeben kann! Wenn ja, wie und wo?
    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Sven

    #2
    AW: Ist Freundin eine "außergewöhnliche Belastung" nach Ablauf der Elterngeldphase?

    Zitat von svenni77 Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ich hab schon länger über google gesucht aber keine vergleichbare Frage gefunden:
    .......
    Hallo svenni77,

    es gab schon mal die Frage -> Ist meine Frau eine außergewöhnliche Belastung ????

    Alles was deine Freundin an Kosten getragen hat, kannst du natürlich nicht geltend machen.
    Vielleicht schaust du dir mal die Anlage Unterhalt z. Bsp. im Elsterformular an, da gibt es auch eine Eingabehilfe mit Erläuterungen dazu.

    Tschüß

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