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E Bilanz via ELSTER - Wie macht man das?

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    E Bilanz via ELSTER - Wie macht man das?

    Hallo, ich soll meine E-Bilanz zum Jahr 2015 elektronisch übermitteln, aber irgendwie finde ich nicht heraus, wie und wo man das macht?!
    Ich habe ein Mini-Startup, und kaum Umsatz 2015. Muss ich mir jetzt teuere Software kaufen? Finde im ganzen Elster Portal nix zum Thema E-Bilanz oder Übermittlung.
    Danke für die Hilfe :-)

    #2
    AW: E Bilanz via ELSTER - Wie macht man das?

    https://www.google.de/search?q=eBila...hrome&ie=UTF-8

    Da hat sich wohl eine Lobby durchgesetzt. Im EOP suchst Du vergebens.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: E Bilanz via ELSTER - Wie macht man das?

      Hier kannst Du Dir eine Anwendung aussuchen: https://www.elster.de/elster_soft_nw.php

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        #4
        AW: E Bilanz via ELSTER - Wie macht man das?

        Wenn du bilanzieren willst oder auch musst, gibt es dafür durchaus preiswerte Software-Lösungen mit Kosten von unter 100 € jährlich.
        Wir machen dazu aber hier keine Werbung!

        Man muss aber von Anfang an eine ordnungsgemäße Buchhaltung aufbauen. Das hast du vermutlich aber nicht so gemacht?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, musste software kaufen, da in ELSTER, kein Formular für e-Bilanz zur Verfüngung stellt, was völlig unverständlich ist, da hier gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird.
          ...und DAS weiter im Jahre 2020. - Das liegt wohl daran, dass die Finanzämter in die Lage versetzt werden sollen, Zwangsgelder von 500,00 bis 22000,00 EUR aufzuerlegen, wenn sie die Bilanzen und GvU als Papierversion senden. - DAS ist Gewerbefeindlich und ist mir leider passiert. - Jetzt soll ich Klagen um durchzusetzen, damit das Finanzamt für Körperschaften III Berlin,
          die Härtefallregelung anerkennt. Danke Staat, das hast du gut eingefädelt und DAS in Corona-Epedemie-Zeiten. - Ich kann jedenfalls keinen teuren Buchalter und Buchungsprogramme finanzierren!!!!!!! DAS IST UNZUMUTBAR:
          ,

          Kommentar


            #6
            Zitat von Sauerampfer Beitrag anzeigen
            Ja, musste software kaufen, da in ELSTER, kein Formular für e-Bilanz zur Verfüngung stellt, was völlig unverständlich ist, da hier gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird.
            ...und DAS weiter im Jahre 2020. - Das liegt wohl daran, dass die Finanzämter in die Lage versetzt werden sollen, Zwangsgelder von 500,00 bis 22000,00 EUR aufzuerlegen, wenn sie die Bilanzen und GvU als Papierversion senden. - DAS ist Gewerbefeindlich und ist mir leider passiert. - Jetzt soll ich Klagen um durchzusetzen, damit das Finanzamt für Körperschaften III Berlin,
            die Härtefallregelung anerkennt. Danke Staat, das hast du gut eingefädelt und DAS in Corona-Epedemie-Zeiten. - Ich kann jedenfalls keinen teuren Buchalter und Buchungsprogramme finanzierren!!!!!!! DAS IST UNZUMUTBAR:
            ,
            2017 war von Corona nie nicht die Rede! Siehe Eingangspost!
            Beschwer Dich bei Deinem Abgeordneten Deiner Wahl. Uns User brauchst Du deshalb nicht anzuschreien.
            Zuletzt geändert von stiller; 01.04.2020, 19:31.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              Also, wenn schon schlau, Stiller, dann mal genau: Coronavirus: Abstammung SARS-CoV = Gab es schon lange vor dem heutigen Corona-Ausbruch von Covid19.
              ...und dann mal richtig meinen Kommentar lesen und verstehen. Dann kommste vielleicht mal darauf, dass ich mich hier nicht bei den Usern beschwere und diese schon gar nicht anschreie. - Was ist bloß mit dir los? /// Ich habe lediglich auf eine Merkwürdigkeit der Behandlung von Steuerbürgern und Firmen durch Ignoranz einiger Fiananzämter hingewiesen. Mehr nicht!!!!! - Also, unterlass deine dümmlichen Unterstellungen.


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                #8
                Und warum schreibst du uns das? Das hier ist ein Anwenderforum. Die Leute, die entscheiden, welche kostenlose Programme die Steuerverwaltung

                anbietet, lesen hier nicht mit.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Na ja, wer entweder freiwillig eine Kapitalgesellschaft gründet oder freiwillig anstatt einer Einnahme-Überschuss-Rechnung bilanziert oder so groß ist, dass er bilanzieren muss, bei dem hält sich mein Bedauern durchaus in Grenzen. Aber das ist OT und nur meine Privatmeinung.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Hallo es gibt ein kostenloses Programm mit dem man die E-Bilanz übermitteln kann. Einen Anleitung gibt es hier:
                    https://ebilanz.blogspot.com/

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