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Während Rentenbezug Abfindung erhalten

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    Während Rentenbezug Abfindung erhalten

    Hallo zusammen, habt ihr Tipps etc
    wie ich eine Abfindung, die gezahlt wurde, während die betroffene Person bereits seit Jahren in Rente ist, eintrage? Als kurze Zusammenfassung: Ehepaar (beide im Rentenbezug), definitiv mit Freibeträgen unter der Steuergrenze, Ehemann hat nun nach jahrelangem Gerichtsstreit eine Abfindung in 2016 erhalten die versteuert wurde und möchte nun mit der Steuererklärung diese z.T. zurückerstattet bekommen.

    Lieben Dank vorab!

    #2
    AW: Während Rentenbezug Abfindung erhalten

    Zitat von RiDo Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, habt ihr Tipps etc
    wie ich eine Abfindung, die gezahlt wurde, während die betroffene Person bereits seit Jahren in Rente ist, eintrage? Als kurze Zusammenfassung: Ehepaar (beide im Rentenbezug), definitiv mit Freibeträgen unter der Steuergrenze, Ehemann hat nun nach jahrelangem Gerichtsstreit eine Abfindung in 2016 erhalten die versteuert wurde und möchte nun mit der Steuererklärung diese z.T. zurückerstattet bekommen.

    Lieben Dank vorab!
    Hallo,

    hat der Ehemann darüber eine elektr. Lohnsteuerbescheinigung bekomen?
    Wenn ja, diese in die Anlage N 1:1 übertragen.
    Zusätzlich Hauptvordruck 2x Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwendungen.
    Beachten: Es werden ALLE Einkünfte zusammenaddiert um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln und das kann durchaus eine Nachzahlung zur Folge haben.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Während Rentenbezug Abfindung erhalten

      Hallo,

      der Ehemann hat doch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, die ist 1:1 in die Anlage N einzutragen (bei Elster ist genau diese Bescheinigung als Unterformular zu finden, direkt am Anfang der Anlage N).

      Und das Finanzamt wird die Abfindung wahrscheinlich mit der Fünftelungsregelung abrechnen ( https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung ).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Während Rentenbezug Abfindung erhalten

        Und das Finanzamt wird die Abfindung wahrscheinlich mit der Fünftelungsregelung abrechnen.
        Das hängt ein wenig davon ab, unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung der ehemalige Arbeitgeber die Abfindung bescheinigt hat.

        Das läuft nicht immer richtig. Die Ausfüllhilfe erlaubt deshalb, unter bestimmten Bedingungen von der 1:1 -Übernahme abzuweichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Während Rentenbezug Abfindung erhalten

          Danke erst einmal! Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist die Abfindung nicht vorhanden. Er hat darüber aber eine Bescheinigung "Ausschüttung nach Paragraph 38 InsO" erhalten, wo die Brutto-Abfindung sowie die Lohnsteuer etc. enthalten ist. Kann ich die Beträge dann einfach mit in die Anlage packen?

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            #6
            AW: Während Rentenbezug Abfindung erhalten

            Du kannst der Anlage N doch eine weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen und die Abfindung getrennt von laufenden Lohneinkünften eintragen.

            Wenn dir der Insolvenzverwalter keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat, musst du eben überlegen, wo du was einträgst.
            Du solltest mit einem Lohnsteuerrechner vorab überprüfen, ob die Abfindung ermäßigt besteuert wurde, um die richtigen Nummern für die Einträge auszuwählen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Während Rentenbezug Abfindung erhalten

              Hallo RiDo,

              eine Ausschüttung nach Par. 38 InsO ist KEINE Abfindung, sondern die Begleichung der Forderungen von vor der Insolvenzeröffung, - also Weihnachtsgeld, Überstunden udgl. aus zurückliegenden Jahren.
              Eine Abfindung in Ihrem Sinne wäre eine Leistung auf einen SOZIALPLAN. Bitte lesen Sie exakt!
              Gerne werden beide Zahlungen miteinander verknüft, so dass die Zahlungsempfänger eine
              Abrechnung nach Par. 38 InsO UND Sozialplan
              erhalten. Eintragungen erfolgen dann in der Zeilen 3, 4, 5 (und 6) UND 10, 11, 12 (und 13) der Lohnsteuerbescheinigung.
              Falls Sie für Ihren Angehörigen den Beleg nicht abrufen können sollten (zum Procedere s. a.a.O.), mag ein freundlicher Anruf bei der Insolvenzverwaltung helfen. Fragen Sie dort nach der besonderen Lohnsteuerbescheinigung, um den steuerlichen Verpflichtungen zweifelsfrei nachkommen zu können.
              Steuerliche Verpflichtung, weil die Gelder mit der Jahrestabelle nach Steuerklasse VI abgerechnet wurden, und so für diesen Veranlagungszeitraum einmalig zu einer Einkommensteuererklärung verpflichten
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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