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Bereich Grenzgänger CH - Obligatorische Säule 2b

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    Bereich Grenzgänger CH - Obligatorische Säule 2b

    Hallo Forengemeinde,

    nach Suche im Forum bei dem ich kein Ergebnis auf "Obligatorische Säule 2b" gefunden habe, stelle ich meine Frage hier.

    Mit dem Jahr 2016 muss als Grenzgänger (ch) auch ^der obligatorische Arbeitgeberbeitrag ins Überobligatorium (Säule 2b) erfasst werden.

    Da dies die erste Erfassung der betreffenden Daten ist hoffe ich auf einige Informatione zu diesem Sachverhalt und wie dies in der Erklärung erfasst werden muss.

    Gruß

    Markus_

    #2
    AW: Bereich Grenzgänger CH - Obligatorische Säule 2b

    Hier gibt es einen Beitrag, bei dem wohl auch diese Thematik angesprochen wird:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post229184

    Außerdem gibt es zur Anlage N-GRE natürlich eine umfangreiche Ausfüllanleitung, die auch in die Eingabehilfe von ElsterFormular übernommen wurde. Einfach mal Zeile 96 anklicken!

    Der relativ ausführliche Erläuterungstext im Formular unter 4. Beiträge des Arbeitgebers in das Überobligatorium (Säule 2b der Schweizer Altersvorsorge) darf auch gelesen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bereich Grenzgänger CH - Obligatorische Säule 2b

      Das muss in der Erklärung so erfasst werden, wie es deine Pensionskasse dir mitgeteilt hat.
      Also
      - obligatorische Beiträge Arbeitgeber (Säule 2a)
      - obligatorische Beitrage Arbeitnehmer (Säule 2a)
      - überobligatorische Beiträge Arbeitgeber (Säule 2b)
      - überobligatorische Beitrage Arbeitnehmer (Säule 2b - sind aber für die Steuererklärung nicht relevant)

      hat deine Pensionskasse dir eine Aufsplittung anhand dieser Gliederung nicht zukommen lassen, so musst du dies zwingend anfordern. Nur vom Lohnausweis und Lohnzettel oder auch vom Vorsorgeausweis her, lassen sich diese Daten nicht ermitteln.

      Und Achtung: Es kommt noch einen Bug in ELSTER. Hast du keine oder kaum überobligatorische Beiträge einbezahlt bekommen, so dass diese steuerfrei sind, so meckert die Plausibilitätsprüfung. Ich schicke den Entwicklern gleich mal einen entsprechenden Musterfall.

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        #4
        AW: Bereich Grenzgänger CH - Obligatorische Säule 2b

        Und wo muss ich die Beiträge eintragen wenn keine Anlage N-Gre? Geben in RLP ab
        Gruß Jana

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          #5
          AW: Bereich Grenzgänger CH - Obligatorische Säule 2b

          Zitat von JanaS Beitrag anzeigen
          Und wo muss ich die Beiträge eintragen wenn keine Anlage N-Gre? Geben in RLP ab
          Das musst du dein Finanzamt bzw. deinen Sachbearbeiter dort fragen.

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