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Erhaltene Erlebensfall-Teilleistung aus einer kapitalbindenden LV steuerfrei?

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    Erhaltene Erlebensfall-Teilleistung aus einer kapitalbindenden LV steuerfrei?

    Hallo,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2016 und weiss nun nicht, ob eine in 2016 erhaltene 1. Erlebensfall-Teilleistung von insgesamt 6 Stück angeben muss oder nicht, und wenn ja, dann wo?

    Meine Lebensversicherung ist eine kapitalbindende Lebensversicherung mit Abschluß vor dem 01.01.2005, d.h. eine alte...

    Ich bekomme ab 2016 laut Vertrag alle 3 Jahre die besagten 6 Stück "Erlebensfall-Teilleistungen" zurück. Jedoch muss ich jährlich (von 2004 bis 2039) Beiträge zahlen. So geschehen auch 2016.

    Bitte kann mir jemand helfen?
    Muss ich die erhaltene Teilauszahlung in 2016 im Rahmen meiner Steuererklärung 2016 angeben und somit versteuern?

    Falls ja, eine Sonderausgabe kann es ja nicht sein, weil da ist ja nur anzugeben zurückerstattete Beiträge... und ich habe ja eine Versicherungsleistung erhalten!?

    Vielen Dank im voraus! :-)

    #2
    AW: Erhaltene Erlebensfall-Teilleistung aus einer kapitalbindenden LV steuerfrei?

    Wenn die Auszahlung zu versteuern wäre oder zu versteuern ist, dann hat oder hätte dir die Versicherung eine Leistungsmitteilung geschickt, aus der das hervorgeht.

    Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, nachzuschauen, wie das mit den vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen ist.

    Die Frage hat auch nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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