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    Gewerbesteuer

    Hallo,
    ich verzweifle grade: ich mache für meinen Sohn die Einkommensteuererklärung. Da er noch ein Kleingewerbe hat, würde ich das gerne in einem Abwasch alles fertig machen und online versenden. Ist das machbar oder muss ich zweimal abschicken? Und welches Formular nehme ich für das Kleingewerbe?
    Danke für Infos. sz.

    #2
    AW: Gewerbesteuer

    Und welches Formular nehme ich für das Kleingewerbe?
    Du ermittelst zunächst den Gewinn mit dem Formular EÜR. Das Formular ist eigenständig!
    Das Ergebnis trägst du dann in die Anlage G ein.

    Mit welcher Anwendung bist du unterwegs? ElsterFormular oder ElsterOnline-Portal oder?

    In dem ausgewählten Unterforum bist du jedenfalls falsch!

    Und dein Sohn ist sicher auch nicht gewerbesteuerpflichtig!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Gewerbesteuer

      Zitat von Schulzie Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich verzweifle grade: ich mache für meinen Sohn die Einkommensteuererklärung. Da er noch ein Kleingewerbe hat, würde ich das gerne in einem Abwasch alles fertig machen und online versenden. Ist das machbar oder muss ich zweimal abschicken? Und welches Formular nehme ich für das Kleingewerbe?
      Danke für Infos. sz.
      Wie und warum kommst du auf das Unterforum -Elektronische Lohnsteuerbescheinigung-?
      Bequemlichkeit?
      Falls man lesen kann steht dort, dass dieses Unterforum für Arbeitgeber ist.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Gewerbesteuer

        Bei Kleingewerbe muss die Anlage EÜR nicht zwingend mit abgegeben werden.

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          #5
          AW: Gewerbesteuer

          ... wobei hier "Kleingewerbe" mit Einnahmen bis 17.500 € definiert ist. Und WENN man die Anlage EÜR nicht abgibt, dann muss man natürlich eine eigengestrichte Einnahme-Überschuss-Rechnung in Papierform einreichen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Gewerbesteuer

            Die Verwendung von Elster hat bietet die Möglichkeit der Fortschreibung,
            zum Zweiten wird das Finanzamt bei "Selbstgestricktem" eher mal nachhaken.

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              #7
              AW: Gewerbesteuer

              Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, zur Übermittlung der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verpflichtet.

              Kommentar


                #8
                AW: Gewerbesteuer

                Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, zur Übermittlung der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verpflichtet.
                Genau deswegen habe ich ihr/ihm ja bereits für 2016 die Verwendung des amtlichen Formulars EÜR empfohlen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Gewerbesteuer

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Wie und warum kommst du auf das Unterforum -Elektronische Lohnsteuerbescheinigung-?
                  Bequemlichkeit?
                  Falls man lesen kann steht dort, dass dieses Unterforum für Arbeitgeber ist.

                  Gruß FIGUL
                  NEIN, keine Bequemlichkeit, sondern das erste Mal überhaupt hier. Ziemlich dreist, deine Antwort!

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                  Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, zur Übermittlung der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verpflichtet.
                  Danke!
                  Gruß

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Genau deswegen habe ich ihr/ihm ja bereits für 2016 die Verwendung des amtlichen Formulars EÜR empfohlen!
                  Hey, alles gut! Ich danke euch für die Infos. Jetzt werde ich loslegen! Gruß

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du ermittelst zunächst den Gewinn mit dem Formular EÜR. Das Formular ist eigenständig!
                  Das Ergebnis trägst du dann in die Anlage G ein.

                  Mit welcher Anwendung bist du unterwegs? ElsterFormular oder ElsterOnline-Portal oder?

                  In dem ausgewählten Unterforum bist du jedenfalls falsch!

                  Und dein Sohn ist sicher auch nicht gewerbesteuerpflichtig!
                  Hallo, ElsterOnline-Portal. Mein Sohn hat ein Kleingewerbe.

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                    #10
                    AW: Gewerbesteuer

                    Zitat von Schulzie Beitrag anzeigen
                    NEIN, keine Bequemlichkeit, sondern das erste Mal überhaupt hier. Ziemlich dreist, deine Antwort!
                    Und dann postest Du einfach los ohne Dich erstmal umzugucken wo Du richtig bist?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gewerbesteuer

                      Zitat von Schulzie Beitrag anzeigen
                      NEIN, keine Bequemlichkeit, sondern das erste Mal überhaupt hier. Ziemlich dreist, deine Antwort!

                      Danke!
                      Gruß
                      Hallo, ElsterOnline-Portal. Mein Sohn hat ein Kleingewerbe.
                      Ja, ein Gewerbe - Einkommensteuer, Gewerbesteuer. Ein Kleingewerbe hat er vielleicht Umsatzsteuer.
                      Ihr 2 solltet dringend einen Steuerberater aufsuchen!
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Gewerbesteuer

                        Die EÜR und die Einkommensteuererklärung sind auch im ElsterOnline-Portal zwei getrennte Formulare, die du natürlich getrennt übermitteln musst.
                        Aber ab du da 2-mal auf Absenden gehen musst, oder nicht, ist doch kein Thema. Das Ausfüllen der Formulare ist die eigentliche Arbeit.

                        Ich bin noch am Überlegen, ob ich den Thread in das Unterforum für das ElsterOnline-Portal verschiebe, um den ziemlich irreführenden Titel Gewerbesteuer ändern zu können.

                        Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei einem Gewerbegewinn von über 24.000 €, Kleingewerbe ist das nicht mehr.

                        Die Umsatzsteuererklärung zum Nachweis der Kleinunternehmereigenschaft im Sinne des § 19 UStG hast du schon gemacht?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Gewerbesteuer

                          Thema Gewerbesteuer:
                          Da gibt es einen relativ hohen Freibetrag
                          siehe § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG
                          24.500 €

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                            #14
                            AW: Gewerbesteuer

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Die EÜR und die Einkommensteuererklärung sind auch im ElsterOnline-Portal zwei getrennte Formulare, die du natürlich getrennt übermitteln musst.
                            Aber ab du da 2-mal auf Absenden gehen musst, oder nicht, ist doch kein Thema. Das Ausfüllen der Formulare ist die eigentliche Arbeit.

                            Ich bin noch am Überlegen, ob ich den Thread in das Unterforum für das ElsterOnline-Portal verschiebe, um den ziemlich irreführenden Titel Gewerbesteuer ändern zu können.

                            Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei einem Gewerbegewinn von über 24.000 €, Kleingewerbe ist das nicht mehr.

                            Die Umsatzsteuererklärung zum Nachweis der Kleinunternehmereigenschaft im Sinne des § 19 UStG hast du schon gemacht?
                            Ich würde ihn nicht verschieben, begann er doch bei der Lohnsteuerbescheinigung!
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: Gewerbesteuer

                              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                              Ich würde ihn nicht verschieben, begann er doch bei der Lohnsteuerbescheinigung!
                              Darum zögere ich auch! Den Titel könnte er auch selbst ändern, denn um die Gewerbesteuer geht es hier nun wirklich nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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