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selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

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    selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

    Hallo,

    ich weiß nicht, in welches Formular ich meine selbständigen Einkünfte, die ich durch Auftraggeber eines Drittland erziele, eintragen muss: Formular AUS oder S?

    Ich bin Kleinunternehmerin. Der Teil meines Gewinns, den ich in Deutschland erziele, liegt unter 17.500 Euro. Der andere, im Drittland (Schweiz) erwirtschaftete Teil, liegt über 17.500 Euro. Muss ich nun einfach beide Teile zusammenrechnen und in Formular S eintragen oder die Sache zweiteilen und den Drittland-Gewinn in AUS?

    Besten Dank!

    Gruß,

    Frau Grünling

    #2
    AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

    Hallo Frau Grünling,

    das dürfte eine klassische Frage für den Steuerberater deines Vertrauens sein.
    Ein Kleinunternehmer definiert sich nach § 19 Umsatzsteuergesetz, da geht es auch um die Definition Gesamtumsatz -> und das ist nur ein Punkt.

    Wenn der Auftraggeber aus dem Ausland ist, bedeutet das doch noch lange nicht, dass deine Leistung nicht hier erbracht wird, da gibt es Paragrafen im Umsatzsteuergesetz Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung und und.........

    Tschüß

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      #3
      AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

      Schon richtig, was Du -holzgoe- sagst. Aber ich glaube, es ging Frau Grünling nicht um die Umsatzsteuer, sondern um die Einkommensteuer. Da wird sich ein steuerlicher Berater darum kümmern müssen, wie nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz die Einkünfte aufzuteilen sein werden oder auch nicht.
      Zuletzt geändert von Picard777; 23.05.2017, 11:28. Grund: Tippfehler
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

        Auch bei der Einkommensteuer geht es nicht um den Gewinn, sondern um die Einnahmen.
        "Liegen Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500 !, wird es nicht beanstandet,
        wenn Sie der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beifügen."
        Zur grundsätzlichen Frage, ob nur Anlage S oder auch Anlage AUS:
        Die Anlage AUS muss auch mit abgegeben werden.

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          #5
          AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

          Hallo Picard777,

          ja du hast recht-> der Klassiker Trennung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer -> aber wir sind uns ja einig über den steuerlichen Berater des Vertrauens.

          Tschüß

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            #6
            AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

            Ich bin Kleinunternehmerin. Der Teil meines Gewinns, den ich in Deutschland erziele, liegt unter 17.500 Euro. Der andere, im Drittland (Schweiz) erwirtschaftete Teil, liegt über 17.500 Euro
            Womit klar wäre: Du bist keine Kleinunternehmerin!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Womit klar wäre: Du bist keine Kleinunternehmerin!
              Hallo,

              da muss man vorsichtig sein -> wenn sich ihre Angaben auf das Jahr der Steuererklärung beziehen, kennen wir den Vorjahresumsatz nicht, wenn der unter 17.500 war, dann könnte Sie mit 35.000 im Jahr der Erklärung noch Kleinunternehmer sein, da die 50.000 nicht erreicht werden.

              Tschüß

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                #8
                AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

                Stimmt, da habe ich jetzt nicht wirklich intensiv nachgedacht.
                Der TE geht es aber offensichtlich um die Einkommensteuererklärung, da gibt es den Begriff Kleinunternehmer eigentlich nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: selbständige Einnahmen Drittland in Formular S oder AUS eintragen?

                  Hallo,

                  ja die Unterscheidung Umsatzsteuer und Einkommensteuer hatten wir ja schon, da es eben die Kleinunternehmerregelung nur im Umsatzsteuergesetz so gibt -> wollte ich diesen Aspekt erwähnen.

                  Wie so oft hat sich die TE bislang nicht mehr gemeldet wobei ja der Hinweis auf den Steuerberater des Vertrauens für beide Steuerarten bestimmt angebracht ist.

                  Tschüß

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