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    EÜR korrigieren

    Guten Tag,

    ich habe nach dem Versenden der EÜR (Elsterformular) festgestellt, dass ich eine umsatzsteuerfreie Einnahme vergessen habe einzutragen. Wir korrigiere ich die EÜR?

    Danke im voraus.

    Anm.: Die ESt.-Erklärung habe ich noch nicht verschickt.
    Zuletzt geändert von pianoman38; 25.05.2017, 12:46.

    #2
    AW: EÜR korrigieren

    Erklärung öffnen, über das Menü kopieren, Änderungen durchführen, senden.

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR korrigieren

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Erklärung öffnen, über das Menü kopieren, Änderungen durchführen, senden.
      Ah, Vielen Dank. Das habe ich so auch schon gemacht (bis auf "Senden").

      Die bereits übermittelte, falsche EÜR wird dann beim FA entsprechend ignoriert, und nur die korrigierte EÜR ist relevant?

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR korrigieren

        Es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung hergenommen! Das ist also kein Problem, wenn da nicht ein sehr großer Zeitraum dazwischen liegt.

        Wobei das bei der EÜR wahrscheinlich auch keine Rolle spielt, solange die Einkommensteuererklärung noch nicht übermittelt wurde.
        Vorher wird nach meiner Erfahrung ohnehin nicht mit der Bearbeitung begonnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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