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Semesterticket und Pendlerpauschale

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    Semesterticket und Pendlerpauschale

    Hallo Community,

    ich habe heute damit verbracht mich mit meiner ersten Steuererklärung auseinanderzusetzen. Ich komme nicht weiter:

    1.) Ich habe 2016 einen konsekutiven Master besucht und mir dafür einen Laptop gekauft. Diesen möchte ich gerne steuerlich geltend machen. Gilt ein konsekutiver Master nun noch als Erstausbildung (wie bei Kindergeld und Bafög) oder eben doch als Weiterbildung? Denn für mich ist nicht klar, wohin ich nun den Laptop schreibe - aktuell steht er bei mir unter den Werbungskosten in Anlage N als Aufwendung für Arbeitsmittel.

    2.) Am 8.3.2016 habe ich neben meinem Master eine Tätigkeit als Werkstudent aufgenommen, welche jedoch zum 19.10.2016 in eine Festanstellung umgewandelt wurde. Immatrikuliert war ich bis 31.3.2017. Ich habe in 2016 seit März jeden Tag 4 Stunden in der Firma gearbeitet (20h/Woche) und musste mit einer Bahn dahin pendeln. Einfache Strecke zur Arbeit sind ca. 20km, da ich die Öffis genutzt habe und dafür mein Semesterticket einsetzen konnte, waren meine Ausgaben recht niedrig. Das Semesterticket für die beiden betreffenden Semester hat mich insgesamt 320€ gekostet.
    Darf ich die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? Und wenn ja - für die Strecke zur Uni UND zur Arbeit (sind das in dem Fall beides meine ersten Tätigkeitsstätten?)? Oder doch nur zur Uni - entsprechen ca. 5km an je 2 Tagen in der Woche. Oder ist gar die Strecke zur Arbeit als Reisekosten anrechenbar?
    Ich habe das Semesterticket bis jetzt nicht als Werbungskosten angegeben - ich wüsste auch gar icht wo.

    Für jede Hilfe bin ich dankbar, die Antworten, welche durch Google gefunden wurden, verwirren mich einfach nur noch. Bitte keine Antworten á la: benutz doch mal die Suchfunktion... Ja, habe ich, aber ich blicke nicht durch.

    Danke schon mal für konstruktive Antworten und beste Grüße,
    Whiplin
    Zuletzt geändert von Whiplin; 25.05.2017, 18:13.

    #2
    AW: Semesterticket und Pendlerpauschale

    Eigentlich sind das alles Fragen zum Steuerrecht, die mit dem Projekt elektronische Steuererklärung nicht wirklich etwas zu tun haben!

    Für Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte gibt es ausschließlich die Entfernungspauschale! Man kann auch zwei 1. Tätigkeitsstätten haben, nur nicht beim gleichen Arbeitgeber!

    Das Steuerrecht unterscheidet bei Ausbildungskosten für die Erstausbildung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben (§ 9 Abs. 6 bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
    Der Bachelor ist nach Steuerrecht eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Semesterticket und Pendlerpauschale

      Zu 1. passt
      Bachelor = Erstausbildung
      Aufwendungen für den Master = Werbungskosten
      Zu 2.
      Unabhängig von der Höhe des Aufwands können die Fahrtkosten abgesetzt werden.

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        #4
        AW: Semesterticket und Pendlerpauschale

        Unabhängig von der Höhe des Aufwands können die Fahrtkosten abgesetzt werden.
        Diese Aussage ist so nicht richtig: Der Begriff Fahrtkosten entspricht im Steuerrecht doch nicht dem Begriff Entfernungspauschale!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Semesterticket und Pendlerpauschale

          Hallo,

          was hier in der letzten Zeit so abläuft hat z.T. wenig bis nichts mit Elster zu tun.
          Eindeutig Steuerberatung.
          Charlie24:
          Warum machst du nicht dein privates Büro auf.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Semesterticket und Pendlerpauschale

            Ich habe ihm nach meinem Dafürhalten keineswegs konkret Hilfe in seiner Steuersache geleistet.

            Einen Hinweis auf die Inhalte von § 9 EStG zu geben, halte ich jetzt noch nicht für verboten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Semesterticket und Pendlerpauschale

              Ist die entsprechende Zitation von Links aus dem Internet Steuerberatung?
              Ist die reine Wiedergabe von Gesetzestexten Steuerberatung?

              Es ist richtig, dass der eigentliche "reine" Zweck des Elsterforums in der Hilfe beim Ausfüllen der Formulare besteht,
              aber dahinter stehen irgendwelche Sachverhalte.

              Die Diskussion kommt immer wieder auf.

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