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Steuererklärung online beim Finanzamt eingegangen, und dann?

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    Steuererklärung online beim Finanzamt eingegangen, und dann?

    Hallo,

    ich habe gestern meine Steuererklärung via ElsterOnline an das Finanzamt übermittelt. Nun habe ich gehört, dass ich das Ganze aber auch noch ausdrucken und so per Post samt Belege schicken muss. Jetzt habe ich eben versucht, meine gester übermittelte Steuererklärung in irgendeinem Punkt zu finden und zu öffnen, damit ich sie ausdrucken kann. Doch nirgends finde ich solch eine Option.
    Geht das wirklich nicht? Oder wo finde ich das genau? Oder muss ich das gar nicht via Post nochmal schicken, sondern lediglich die Belege. Und wenn nur die Belege, was muss ich noch angeben, damit das Finanzamt weiß, dass das alles zu meiner Steuererklärung gehört?

    Grad völlig überfragt

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Steuererklärung online beim Finanzamt eingegangen, und dann?

    Hallo Steuer_T,

    wenn du nach einem Login mit deinem Zertifikat in das Elster Onlineportal deine Steuererklärung übermittelt hast, ist das eine authentifizierte Übermittlung und du musst nichts mehr ausdrucken.
    Erforderliche Belege könntest du per Post oder per Mail deinem Finanzamt zukommen lassen mit dem Betreff Belege zur Steuererklärung 2016 oder Angabe der Steuernummer und alles ist gut.

    Nur wer ohne Zertifikat übermittelt, muss wegen der Unterschrift und der entstehenden Telenummer beim Senden einen komprimierten Ausdruck dem Finanzamt zuschicken.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuererklärung online beim Finanzamt eingegangen, und dann?

      Oder muss ich das gar nicht via Post nochmal schicken, sondern lediglich die Belege. Und wenn nur die Belege, was muss ich noch angeben, damit das Finanzamt weiß, dass das alles zu meiner Steuererklärung gehört?
      So ist es! Du gibst deine Steuernummer und/oder deine persönliche ID an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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