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AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo cs1507elster,
habe nachgelesen, auch die Sonderregelung für Belgien mit den 8 Prozent gefunden.
Gibt auch die Formulierung auf dem Antrag zur Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug als beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer ->Auf Antrag werden Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn...........
Wir wollen ja nicht ins Steuerrecht abgleiten.
Tschüß
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AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo,
nur so zur Info
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Nation....html#faq35634
Wer im Ausland wohnt und eine IdNr benötigt (nicht nur für lohnsteuerliche Zwecke) soll sich einfach an "sein" zuständiges Finanzamt wenden.
Wenn Ihm dieses nicht bekannt ist, hilft das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers weiter
v.g. Michael
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AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo Michael,
vielen Dank für den Hinweis -> diese Seite ist allgemein bekannt, das Problem des Ausgangspunktes des TE war ja, dass sein Lohnprogramm nicht in der Lage war, Ausnahmen nicht über Id.-Nr. sondern mit eTIN zuzulassen und dass es durchaus solche Fälle gibt.
Tschüß
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