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Angabe des Betrages aus Feststellungserklärung in Anlage V der Einkommenssteuererklär

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    Angabe des Betrages aus Feststellungserklärung in Anlage V der Einkommenssteuererklär

    Kann mir jemand sagen, in welche Zeile der Anlage V ich den in der Feststellungserklärung bereits errechneten Betrag eingeben muss?
    Früher war es wohl eine Zeile 25, die habe ich aber nicht mehr gefunden. Wenn ich den Betrag jetzt in Zeile 24 eintrage bekomme ich eine Fehlermeldung...
    Danke!

    #2
    AW: Angabe des Betrages aus Feststellungserklärung in Anlage V der Einkommenssteuerer

    Auf Seite 2 der Anlage V gibt es die Grundstücksgemeinschaften natürlich noch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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