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Haftpflichtversicherungen werden nicht berücksichtigt

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    Haftpflichtversicherungen werden nicht berücksichtigt

    Ich habe in meinem Elsterformular in der Anlage V, Zeile 50 Angaben zu meinen Haftpflichtversicherungen gemacht. Bei der anschließend durchgeführten Steuerberechnung tauchen diese Daten aber nirgends auf. Es hat auch keine Auswirkung auf die berechnete Steuer, egal wie groß die hier eingesetzten Beträge sind.
    Hat jemand eine Erklärung dafür?

    #2
    AW: Haftpflichtversicherungen werden nicht berücksichtigt

    Das ist dem Steuerrecht geschuldet und völlig normal.

    Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über bestimmten Höchstbeträgen liegen, bleiben weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich unberücksichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Haftpflichtversicherungen werden nicht berücksichtigt

      Zitat von emoessin Beitrag anzeigen
      Ich habe in meinem Elsterformular in der Anlage V, Zeile 50 Angaben zu meinen Haftpflichtversicherungen gemacht. Bei der anschließend durchgeführten Steuerberechnung tauchen diese Daten aber nirgends auf. Es hat auch keine Auswirkung auf die berechnete Steuer, egal wie groß die hier eingesetzten Beträge sind.
      Hat jemand eine Erklärung dafür?
      Hallo,

      das kann nicht sein.
      Versicherungen für vermietetes Wohneigentum sind Werbungskosten.
      Anlage V
      Anscheinend bringt Charlie24 da auch einiges durcheinander

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Haftpflichtversicherungen werden nicht berücksichtigt

        Anscheinend bringt Charlie24 da auch einiges durcheinander
        Du hast einerseits recht, anderseits aber wahrscheinlich im Ergebnis doch wieder nicht recht.
        Dass der TE von der Anlage V schreibt, hatte ich zunächst tatsächlich überlesen.

        In der Anlage V wird in Zeile 50 allerdings die Summe der Werbungskosten berechnet, selbst eintragen kann man da nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Haftpflichtversicherungen werden nicht berücksichtigt

          Vielleicht kann sich ja auch der Fragesteller zur Klarstellung melden.

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            #6
            AW: Haftpflichtversicherungen werden nicht berücksichtigt

            Hallo,

            ich gehe mal davon aus der TE meinte die Anlage Vorsorgeaufwand und auf Seite 2 die Zeile 50 beinhaltet u.a. Haftpflichtversicherungen und dann passt die Erklärung, dass die abzugsfähigen Höchstbeträge schon mit KV und PV erreicht sind und damit keine steuerlichen Auswirkungen mehr entstehen.

            Tschüß

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